Im Mai 2025 führt die Polizei in Kärnten gezielte Schwerpunktkontrollen bei Wohnmobilen und Wohnwagen durch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und technische Mängel zu identifizieren. Diese Maßnahmen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Amt der Kärntner Landesregierung. Laut Klick Kärnten konzentrieren sich die Kontrollen auf Aspekte, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können.
Ein zentrales Augenmerk liegt auf der Überprüfung möglicher Überladungen der Fahrzeuge. Die Gefahr, das höchstzulässige Gesamtgewicht zu überschreiten, ist insbesondere bei gefüllten Wassertanks und E-Bikes gegeben. Zudem führt eine solche Überladung zu verlängerten Bremswegen und verändertem Fahrverhalten, was das Unfallrisiko deutlich erhöht.
Technische Richtlinien und Regelungen
Zusätzlich rücken Um- und Zubauten an Wohnwagen, Wohnmobilen oder Campers ins Visier der Kontrollen, da diese oft nur mit spezieller Genehmigung im Straßenverkehr zulässig sind. Um den Fahrern bewusst zu machen, welche Gefahren von technischen Mängeln ausgehen, sind diese Schwerpunktaktionen Teil einer breiteren Initiative zur Steigerung der Verkehrssicherheit in der bevorstehenden Reisesaison.
Für Wohnwagen und Camper gelten spezifische Geschwindigkeitsbeschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen. So müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen das gleiche Tempo wie PKW einhalten. Für schwerere Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beschränken sich die Geschwindigkeiten auf maximal 60 km/h auf Landstraßen und 80 km/h auf Autobahnen, wie Fritz Berger erklärt.
Voraussetzungen und Gesetze
Wohnwagen oder Zeltanhänger dürfen in der Regel maximal 80 km/h fahren, es sei denn, sie haben eine 100er-Zulassung gemäß 9. Ausnahmeverordnung der StVO. Diese Regelung zur 100 km/h-Geschwindigkeit für Gespanne gilt allerdings nur in Deutschland; andere Länder haben abweichende Vorschriften. In der Schweiz dürfen Gespanne seit 2021 ebenfalls mit maximal 100 km/h fahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5 Tonnen wiegen.
- Es muss über ABS verfügen.
- Der Campinganhänger muss Reifen haben, die maximal sechs Jahre alt sind und für 120 km/h zugelassen sind.
- Der Wohnwagen muss entweder mit einer Stabilisierungseinrichtung oder das Zugfahrzeug mit einem Anhänger-ESP ausgestattet sein.
Zudem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Für die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse wird das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit einem Faktor multipliziert, der von der technischen Ausstattung des Wohnanhängers abhängt. Diese Vorschriften sind wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Fazit: Die bevorstehenden Kontrollen der Polizei in Kärnten sollen nicht nur sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sondern auch das Bewusstsein der Fahrer für die sicherheitsrelevanten Aspekte des Campings schärfen. Dies ist besonders wichtig, um Unfälle in der kommenden Reisesaison zu vermeiden.