In Graz sorgt ein Streit zwischen der Chronos Wohnbaugruppe und der Stadt Graz für Schlagzeilen. Vor fast drei Jahren reichte die Chronos Wohnbaugruppe einen Antrag auf einen Bebauungsplan für ein sieben Hektar großes Areal in der Gradnerstraße ein. Was dann folgte, war eine langwierige Wartezeit, die immer mehr Frustration auf beiden Seiten hervorrief. Der Geschäftsführer, Robert Schöggl, sieht sich nun gezwungen, von der Stadt Graz 1,8 Millionen Euro Schadenersatz zu fordern. Der Grund? Nach fast drei Jahren gibt es immer noch keinen vollständigen Bebauungsplan, und das, obwohl gesetzlich eine Entscheidungsfrist von 18 Monaten vorgesehen ist. Der Antrag zur Bebauungsplanerstellung wurde erst im Juli 2023 beim Stadtplanungsamt eingereicht, was die Situation weiter verkompliziert hat.

Schöggl und sein Rechtsanwalt haben bereits ein Aufforderungsschreiben gemäß dem Amtshaftungsgesetz an die Stadt Graz geschickt. Er betont, dass ohne den Bebauungsplan keine Baubewilligung erteilt werden kann, was effektiv einem Bauverbot gleichkommt. Der Gesamtschaden von 1,8 Millionen Euro resultiert aus Zeitverlust, Kredit- und Darlehenszinsen sowie weiteren Verzögerungen. Besonders schmerzhaft ist für Schöggl, dass die Stadt Graz ihre Zusagen zur Bebauungsdichte von mindestens 0,8 nicht eingehalten hat. Er kritisiert das „unnötige in die Länge ziehen“ des Prozesses und das Vorenthalten von Ergebnissen und Stellungnahmen, während seit 2019 an einem Konzept für das Areal gearbeitet wird. Ende 2025 plant Chronos, rechtliche Schritte einzuleiten, falls die Stadt ihre Zusagen nicht erfüllt.

Bebauungspläne und ihre Herausforderungen

Das Stadtplanungsamt verweist in diesem Zusammenhang auf das Büro von Vizebürgermeisterin Judith Schwentner, das angibt, dass der Bebauungsplan sich in der finalen Fertigstellung befindet. Dies lässt Schöggl jedoch kalt; er sieht die Stadt in der Verantwortung, rechtzeitig zu handeln. Die Präsidialabteilung zeigt sich überrascht über die Forderungen und betont, dass sie für juristische Abhandlungen zuständig sei. Dabei wird bestätigt, dass es mehrere ähnliche Fälle von Verzögerungen bei Bebauungsplänen gibt, was die Frage aufwirft, ob hier ein systematisches Problem vorliegt.

Die Stadt Graz hat die Erstellung eines Bebauungsplans als Teil ihrer Strategie für eine geordnete Siedlungsentwicklung ins Leben gerufen. Der Bebauungsplan legt nicht nur fest, wo und wie viele Gebäude errichtet werden dürfen, sondern definiert auch Grünflächen und Zufahrten zu Grundstücken. Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es sogar Informationsveranstaltungen während der öffentlichen Auflage des Entwurfs. Dennoch bleibt die Frage offen, warum in diesem speziellen Fall die Fristen so massiv überschritten werden und ob das Wohl der Stadt und ihrer Bewohner dabei nicht auf der Strecke bleibt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass das Steiermärkische Raumordnungsgesetz und der Flächenwidmungsplan der Stadt Graz klare Vorgaben machen: Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn ein rechtswirksamer Bebauungsplan vorliegt. Das Höchstgericht hat erst im Juni 2023 entschieden, dass der Bebauungsplanzonierungsplan gesetzwidrig aufgehoben wird. In diesem Kontext wird deutlich, dass die zuständigen Behörden keine Wahl haben – sie sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten einen Bebauungsplan zu erstellen. Für Chronos und ähnliche Bauwerber besteht seit mehr als sechs Jahren ein faktisches Bauverbot.

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Die Eigentumsbeschränkung, die mit einer Verzögerung bei der Erstellung des Bebauungsplans einhergeht, ist nicht nur frustrierend, sondern auch rechtlich fragwürdig. Das Höchstgericht stellte fest, dass diese Beschränkung nicht mehr von einem fairen Gleichgewicht getragen ist. Dies könnte weitreichende Folgen für die Stadt Graz und die betroffenen Bauunternehmen haben. Der wirtschaftliche Schaden, den diese Verzögerungen mit sich bringen, könnte sich als gravierend erweisen. Die Stadt Graz steht damit nicht nur in der Verantwortung gegenüber Chronos, sondern auch in der Pflicht, die Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure im Wirtschaftsstandort Graz zu gewährleisten.

Wie es weitergeht? Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Stadt Graz ihren Verpflichtungen nachkommt oder ob weitere rechtliche Schritte seitens der Chronos Wohnbaugruppe notwendig werden. Eines ist sicher: Die Situation bleibt spannend und hat das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung von Graz zu haben.