In Murtal gibt es immer wieder Fragen zu Heiz- und Betriebskostenabrechnungen. Besonders viele Mieterinnen und Mieter sind verunsichert, wenn es um Nachzahlungen oder unklare Positionen im Mietvertrag geht. Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer (AK) Steiermark hat sich in einem aktuellen Bericht ausführlich mit den Rechten der Mieter auseinandergesetzt. Wer jetzt denkt, dass man einfach zahlen muss, was der Vermieter vorlegt, der irrt sich gewaltig! Es gibt nämlich einige Punkte, die Mieter unbedingt beachten sollten, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. Mehr dazu gibt’s hier.

Ein heißes Thema sind die Heizkosten. Wenn im Mietvertrag Nebenkosten vereinbart sind, müssen die Heizkosten auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Mieter haben das Recht, ihren Anteil zu kürzen, wenn dies nicht geschieht. Vermieter haben dafür 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, um die Abrechnung zuzustellen. Wird diese Frist überschritten, entfällt die Pflicht zur Nachzahlung. Das klingt fair, oder? Aber hier muss man auch darauf achten, dass Guthaben in jedem Fall ausgezahlt werden müssen. Es ist also wichtig, die Abrechnungen im Auge zu behalten.

Rechte bei der Betriebskostenabrechnung

Wie sieht es nun konkret mit der Betriebskostenabrechnung aus? Mieter sollten diese genau kontrollieren, denn nicht alle Kosten dürfen einfach auf sie überwälzt werden. Gemäß Mietrechtsgesetz sind zulässige Betriebskosten unter anderem Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Rauchfangkehrung und bestimmte Versicherungen. Aber Vorsicht: Kosten für Reparaturen an elektrischen Leitungen sind nicht zulässig, sofern das Mietrechtsgesetz anwendbar ist. Das bedeutet, dass Mieter ein Recht auf Einsicht in die zugrunde liegenden Belege der Abrechnung haben. Das gilt auch für Heizkostenabrechnungen. Hier haben Mieter das Recht, die gesamte Abrechnung und die entsprechenden Belege einzusehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitrahmen für die Abrechnungen. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorgelegt werden. Und wie sieht so eine Abrechnungsperiode aus? Sie muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Ein Beispiel: Eine Abrechnungsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 muss bis spätestens 1. Juli 2026 vorgelegt werden. Wenn die Abrechnung verspätet kommt, muss ein Rückstand nicht mehr gezahlt werden, aber bestehendes Guthaben muss ausgezahlt werden.

Heizkosten im Detail

Bei den Heizkosten gibt es noch mehr zu beachten. Diese müssen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden. Sie setzen sich aus Grundkosten und Verbrauchskosten zusammen – also 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten. Die Grundkosten werden nach Quadratmetern abgerechnet, während die Verbrauchskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch ermittelt werden. Hierbei muss der Verteilerschlüssel klar aufgeführt sein. Bei ungünstig gelegenen Wohnungen kann sogar ein Klimafaktor berücksichtigt werden, was ich persönlich spannend finde.

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Ein weiteres Thema sind die Zähler. Eine Heizkostenabrechnung ohne Zähler ist nur in bestimmten Ausnahmen zulässig. Wenn Zähler oder Heizungen defekt sind, muss der Verbrauch geschätzt werden. Mieter können die Abrechnung auf formelle Mängel überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Ein wichtiges Recht, das man nicht unterschätzen sollte!

Für Mieter in Murtal ist es also unerlässlich, sich mit ihren Rechten bei Heiz- und Betriebskostenabrechnungen auseinanderzusetzen. Wer sich nicht sicher ist, sollte unbedingt nachfragen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. So kann man sicherstellen, dass die Abrechnungen korrekt sind und man nicht für Kosten aufkommt, die einem nicht zustehen. Es lohnt sich, der Sache auf den Grund zu gehen!

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