In der Landtagssitzung am Dienstag wurde ein entscheidender Schritt für das Bauvorhaben der B70 Neu in Kleinsöding beschlossen. Der Ankauf einer Liegenschaft mit 16.210 Quadratmetern wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ abgesegnet. Diese Fläche dient als Ausgleichsfläche für die Landwirte, die durch das Straßenbauprojekt erhebliche Flächenverluste erleiden könnten. Der Kaufpreis für die neue Fläche beläuft sich auf rund 220.000 Euro.

Die Abteilung 16 hatte bereits 2026 einen Optionsvertrag über Tauschflächen abgeschlossen, der bis zum 1. Juni 2027 läuft und einen Entschädigungsbetrag von 183.386,75 Euro vorsieht. Dennoch gab es während der Sitzung keinerlei Redebeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt. Klaudia Stroißnig von der ÖVP bezeichnete den Beschluss als „kleinen Posten“ und ein Zeichen für Fortschritt. Für den SPÖ-Abgeordneten Jochen Bocksruker ist jedoch klar, dass noch ein weiter Weg zur Realisierung vor uns liegt.

Widerstand, Bedenken und rechtliche Fragen

Die Grünen, Neos und die KPÖ stimmten gegen den Beschluss. Besonders kritisch äußerte sich Lambert Schönleitner (Grüne), der befürchtet, dass der Beschluss Enteignungen Vorschub leisten könnte. Schließlich liegen 41 Beschwerden gegen den UVP-Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht, und es gibt noch keinen rechtskräftigen Bescheid für das Projekt. Die betroffenen Landwirte lehnen die Tauschflächen ab und befürchten, dass ihnen durch den Bau die Existenzgrundlage entzogen wird.

Verkehrslandesrätin Claudia Holzer (FPÖ) unterstrich im August 2025, dass die Finanzierung des Projekts gesichert sei. Doch die Grünen warnen: Neue Straßen verursachen hohe Bau-, Finanzierungs- und Erhaltungskosten. Stattdessen schlagen sie Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes entlang der bestehenden B70 vor. Ideen wie sichere Querungen und besserer Lärmschutz für Anwohner stehen auf ihrer Agenda.

Enteignungen und ihre Folgen

Ein Problem, das nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland bekannt ist: Enteignungen für Straßenbauprojekte. Paragraph 19 des Bundesfernstraßengesetzes erlaubt solche Eingriffe, wenn sie für genehmigte Bauvorhaben notwendig sind. Die Enteignungen müssen dem Wohle der Allgemeinheit dienen, wie im Artikel 14 des Grundgesetzes verankert. Seit 2020 gab es in Deutschland bereits 566 Enteignungsverfahren gegen Landwirte und Waldbesitzer.

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In der aktuellen Situation gibt es einen klaren Widerspruch innerhalb der ÖVP. Während der Bauernbund mit „Eigentum ist nicht verhandelbar“ wirbt, stimmt die Partei im Landtag für einen Beschluss, der Enteignungen ermöglicht. Landeshauptmann Mario Kunasek und Agrar-Landesrätin Simone Schmiedtbauer stehen nun in der Pflicht, den betroffenen Familien die Entscheidungen der Landesregierung zu erklären. Ob das gelingt und wie die Landwirte auf die Entwicklungen reagieren werden, bleibt abzuwarten.

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