Arbeitnehmer und Pensionisten in Österreich haben die Möglichkeit, beim Lohnsteuerausgleich erhebliche Rückzahlungen von der Finanzbehörde zu erhalten. Diese Rückzahlungen sind oft das Ergebnis einer zu hohen Lohnsteuer, die während des Jahres gezahlt wurde, sowie spezifischer absetzbarer Ausgaben. Kosmo weist jedoch darauf hin, dass häufige Fehler bei der Einreichung des Steuerausgleichs zu finanziellen Einbußen führen können.

Ein wichtiger Aspekt des Steuerausgleichs ist die Möglichkeit, wesentliche Angaben nach der Einreichung noch zu korrigieren. So ist es möglich, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Einspruch zu erheben oder Anträge bis zur Bescheidzustellung durch einen neuen Steuerausgleich zu modifizieren. Bleiben Änderungen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nötig, besteht ein Korrekturzeitraum von zwölf Monaten. Belege für absetzbare Anschaffungen sollten dabei sieben Jahre aufbewahrt werden.

Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung

Ab Juli dieses Jahres wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ohne Antrag erfolgen, sofern eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist, es jedoch keine Berücksichtigung von Sonderausgaben gibt. Die durchschnittliche Rückerstattung bei dieser automatischen Veranlagung beträgt 378 Euro, während selbst eingereichte Anträge Rückzahlungen von bis zu 1.000 Euro ermöglichen können. Jährlich betrifft dies etwa 1,7 Millionen Österreicher.

In der diesjährigen Arbeitnehmerveranlagung gibt es bedeutende Neuerungen, die potenziell zu höheren Gutschriften führen können. Die Rückzahlungen können bis zu 1.000 Euro betragen, und der Familienbonus Plus wurde auf maximal 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren und bis zu 700 Euro für Kinder über 18 Jahren angehoben. Laut BMF wird diese Unterstützung durch die Deckelung der Einkommensteuer, welche maximal 2.000 Euro pro Kind bei Bezug von Familienbeihilfe beträgt, ergänzt.

Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag

Familien profitieren besonders vom Familienbonus Plus, einem Absetzbetrag zur Reduzierung der Steuerlast für Eltern. Für das Jahr 2024 bis 2025 beträgt der jährliche Absetzbetrag 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren und 700 Euro für ältere Kinder, die Familienbeihilfe beziehen. Der Blog von Simplify Tax erklärt, dass der Familienbonus Plus die Steuerlast von Eltern maßgeblich senken kann. So können Geringverdiener mit einem Einkommen oberhalb bestimmter Grenzen den Bonus voll ausschöpfen.

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Für Familien mit geringem Einkommen gibt es den Kindermehrbetrag, der ab 2024 auf bis zu 700 Euro pro Kind erhöht wurde. Anspruch auf diesen mehrbetrag haben vor allem Familien, die kaum oder keine Einkommensteuer zahlen. Um diesen zu beantragen, kann der Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Es ist wichtig, bei der Arbeitnehmerveranlagung den Familienbonus Plus erneut zu beantragen, auch wenn er bereits bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde.

Die neuen Regelungen im Regierungsprogramm sehen zudem weitere Änderungen zur Vereinfachung des Steuerausgleichs vor. Hierzu zählt auch eine zusätzliche Absetzbarkeit für Pendler, um den weggefallenen Klimabonus auszugleichen.