Am 16. April 1956 trat Österreich dem Europarat bei, und das ist nun schon 70 Jahre her. Diese wichtige Mitgliedschaft wird am 8. Mai 2026 im Parlament in Wien gefeiert. Eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Jubiläum und Aufbruch: Der neue demokratische Pakt für Europa“ wird den Rahmen für diese Feierlichkeiten bilden. Die Festrede wird von Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer, dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck, gehalten. Wie passend, dass diese Diskussion zwischen dem Gedenktag der Gründung des Europarates am 5. Mai und dem Europatag am 9. Mai stattfindet – ein schöner zeitlicher Bogen, der die Bedeutung des Europarates unterstreicht.

Obwexer wird in seiner Rede betonen, dass Österreichs Beitritt die Möglichkeit eröffnete, aktiv an der europäischen Friedensordnung mitzuwirken. Und das ist nicht nur theoretisch; viele Österreicherinnen und Österreicher haben überdurchschnittlich viele Führungspositionen im Europarat innegehabt. Besonders bemerkenswert sind die Jahre 2002 bis 2004, als alle drei höchsten Positionen im Europarat mit österreichischen Persönlichkeiten besetzt waren. Ein starkes Zeichen für die Rolle, die Österreich in diesem wichtigen Gremium spielt!

Die Rolle der Menschenrechte

Ein zentraler Aspekt, der in der Diskussion sicher angesprochen wird, ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Österreich trat dieser Konvention 1958 bei, und seit 1964 hat sie hier den Rang von Verfassungsrecht. Das ist wirklich außergewöhnlich, denn unter den 47 Vertragsstaaten der EMRK ist Österreich das einzige Land, das diesen Status hat. Die Rechte der EMRK sind für alle österreichischen Gerichte und Verwaltungsbehörden direkt anwendbar, was bedeutet, dass sie vor dem Verfassungsgerichtshof durchgesetzt werden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg überwacht die Einhaltung dieser Rechte. Interessanterweise sieht der EGMR die EMRK als ein „lebendiges Instrument“, das stets im Einklang mit den aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ausgelegt werden muss. Österreich hat sich immer für eine Stärkung des Menschenrechtsschutzes eingesetzt und kämpft darum, das Individualbeschwerderecht am EGMR zu erhalten. Zu den jüngsten Entwicklungen zählt die Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Jahr 2014, die sich gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt richtet.

Integration in Europa

Die Teilnahme an der EMRK ist nur ein Teil von Österreichs Engagement im Europarat. Mit dem EU-Beitritt 1995 änderte sich die Rolle Österreichs im Europarat, da viele Standards nun auch Teil des Unionsrechts sind. Dabei muss Österreich in Bereichen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, politisch zurückhaltender agieren. Das führt dazu, dass Österreich sich in beiden Integrationsprozessen – Europarat und EU – weiterhin stark engagieren sollte. Ein Balanceakt, der nicht immer einfach ist, aber notwendig für die Sicherstellung der Grundrechte in Europa.

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So bleibt Österreich ein aktiver und engagierter Teil der europäischen Gemeinschaft, sowohl im Europarat als auch in der EU. In einer Zeit, in der die Herausforderungen für die Menschenrechte und die Demokratie zahlreich sind, wird die Bedeutung dieser Institutionen nur noch deutlicher. Der Europarat ist ein wichtiger Garant für den Schutz der Menschenrechte in Europa und spielt eine zentrale Rolle in der politischen Landschaft des Kontinents.

Für weitere Informationen zu diesem Thema und um den Verlauf der Diskussion zu verfolgen, kann man sich auf der Webseite der Universität Innsbruck informieren: 70 Jahre Österreich im Europarat.