Heute ist der 20.04.2026 und die Stadt Lienz hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die Eltern von Erstklässlern in der Region betrifft. Ab sofort erhalten alle Eltern schulpflichtiger Kinder, die im Schuljahr 2026/27 in die 1. Klasse einer der drei Lienzer Volksschulen oder der Sonderschule eingeschult werden, ein Schulstartgeld von 150 Euro. Diese Förderung ist besonders für Familien gedacht, die mit den finanziellen Belastungen des Schulstarts zu kämpfen haben.
Die Voraussetzung für den Erhalt des Schulstartgeldes ist der Hauptwohnsitz in Lienz. Auch Kinder, die aufgrund eines genehmigten Schulsprengelwechsels eine andere Volksschule besuchen, sind berechtigt, die 150 Euro zu beantragen. Die finanzielle Unterstützung ist jedoch einkommensabhängig. Nur Familien, deren monatliches Netto-Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, können die Förderung in Anspruch nehmen. Diese Grenzen liegen für einen Zweipersonenhaushalt bei 2.200 Euro, für einen Dreipersonenhaushalt bei 2.700 Euro und so weiter. So sollen gezielt jene Familien unterstützt werden, die es am dringendsten benötigen.
Einstimmige Annahme im Gemeinderat
Der Vorschlag zur Erhöhung des Schulstartgeldes von 100 auf 150 Euro stammt von Gemeinderat Manuel Kleinlercher (FPÖ) und wurde einstimmig im Lienzer Gemeinderat angenommen. Diese deutliche Erhöhung kommt nicht von ungefähr, denn seit der Einführung im Jahr 2022/23 gab es keine Indexierung des Schulstartgeldes. Im vergangenen Jahr wurde das Geld lediglich von 13 Familien in Anspruch genommen, was zeigt, dass viele möglicherweise nicht über die nötigen Informationen verfügten oder die Voraussetzungen nicht erfüllten.
Erziehungsberechtigte können das Schulstartgeld ab sofort im Bürgerservicebüro im Erdgeschoss der Liebburg abholen, allerdings ist der Nachweis des aktuellen monatlichen Netto-Haushaltseinkommens erforderlich. Die Berechnung des Einkommens orientiert sich an der Einkommensobergrenze II des Landes Tirol, die für verschiedene Haushaltsgrößen festgelegt ist. Dies soll sicherstellen, dass die Unterstützung gezielt an die Familien geht, die tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zum Schulstartgeld erinnert das Land Tirol auch an die Schulkostenbeihilfe sowie an Förderungen für Schulveranstaltungen. Die Schulkostenbeihilfe kann einmal jährlich für Kinder im Pflichtschulalter beantragt werden, und die Zuschusshöhe liegt zwischen 150 und 200 Euro, abhängig von der Einkommensgrenze. Für Schulveranstaltungen im Inland, die mindestens drei Tage dauern, können Eltern ebenfalls finanzielle Unterstützung beantragen, die bis zu 150 Euro betragen kann. Diese Maßnahmen bieten eine umfassende finanzielle Entlastung für Familien, die ihre Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorbereiten möchten.
Die Maßnahmen der Stadt Lienz sind somit ein wichtiger Schritt in Richtung Unterstützung von Familien mit Schulanfängern. Um weitere Informationen zu erhalten und die Möglichkeit zur Beantragung des Schulstartgeldes sowie anderer Förderungen zu nutzen, können interessierte Eltern die entsprechenden Behörden kontaktieren oder sich auf den Webseiten der Stadt Lienz und des Landes Tirol informieren.
Für weitere Informationen und Details zu den Förderungen können Sie auch die Quelle einsehen: osttirol-heute.at und dolomitenstadt.at.