In Dornbirn wird derzeit auf Hochtouren für den Erhalt der Geburtenstation im örtlichen Krankenhaus geworben. Die Grünen und die SPÖ haben gemeinsam über 5000 Unterstützungserklärungen gesammelt, um ein Volksbegehren zu initiieren. Laut Berichten haben die beiden Parteien bis Mittwoch die Möglichkeit, die Unterschriften von Vorarlberger Bürgern zu sammeln. Eva Hammerer, die Gesundheitssprecherin der Grünen, zeigt sich optimistisch, dass die erforderlichen 5000 Unterschriften tatsächlich erreicht werden. Sie berichtet von etwa 3500 ausgefüllten Formularen, die bereits an die Gemeindeämter übermittelt wurden. Ein Erfolg, der allerdings durch einige Schwierigkeiten getrübt wird. Es gab Berichte, dass Gemeindeangestellte falsche Informationen bezüglich der Gültigkeit der Unterstützungserklärungen gegeben haben. Das sorgt für Unmut unter den Unterstützern.

Auch die SPÖ ist aktiv und hat rund 1700 Unterstützungserklärungen gesammelt. Manuela Auer, die Gesundheitssprecherin der SPÖ, äußert ebenfalls ihren Unmut über die Aussage der Gesundheitslandesrätin, die die Anzahl der Unterschriften als irrelevant bezeichnet hat. Es wird zudem kritisiert, dass es keine digitale Möglichkeit gibt, das Volksbegehren zu unterstützen. Um das zu ändern, hat die SPÖ einen Landtagsantrag eingebracht, um die analoge Unterschriftensammlung zu modernisieren. Die Kommunen haben noch bis zum 1. Juli Zeit, die gesammelten Unterlagen an die Landeswahlbehörde zu übermitteln. Diese wiederum muss die Unterlagen bis spätestens 15. Juli prüfen und das Ergebnis bekannt geben. Sollte die Anzahl von 5000 gültigen Unterschriften erreicht werden, wird die Landesregierung das Thema behandeln und die Antragsteller zu einer mündlichen Anhörung einladen.

Das Volksbegehren im Detail

Der Hintergrund des Volksbegehrens ist die Sorge um den Erhalt der Abteilungen für Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn. Die Kurzbezeichnung des Volksbegehrens lautet „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“. Am 3. März 2026 wurde der Antrag auf Einleitung des Verfahrens von der Landeswahlbehörde genehmigt. Der Stichtag für das Volksbegehren ist der Mittwoch, 8. April 2026, und die Eintragungsfrist beginnt am 15. April und endet am 10. Juni 2026. Das bedeutet, dass die Bürger:innen von Vorarlberg, die am letzten Tag der Frist mindestens 16 Jahre alt sind, die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.

Die Eintragungsformulare müssen im festgelegten Zeitraum verwendet werden und sind auf den Homepages des Landes und der Gemeinden zum Download verfügbar. Wer möchte, kann das Formular auch direkt im Gemeindeamt ausfüllen. Eines ist jedoch klar: Die ID-Austria kann nicht zur Eintragung verwendet werden. Nach dem Ende der Eintragungen ermittelt der Bürgermeister die Anzahl der Stimmberechtigten und gültigen Eintragungen bis spätestens 1. Juli 2026. Die Ergebnisse werden an die Landeswahlbehörde übermittelt, die dann die Gesamtzahl der Stimmberechtigten und gültigen Eintragungen ermittelt. Um als Volksbegehren anerkannt zu werden, müssen mindestens 5000 gültige Eintragungen vorliegen.

Es bleibt spannend, wie sich die Situation entwickeln wird. Die Möglichkeit, sich für die Belange der Bürger:innen einzusetzen, wird von vielen geschätzt. Die Wahl-Hotline des Landes steht unter +43(0)5574 511-21880 für Fragen zur Verfügung, und auch per E-Mail unter inneres@vorarlberg.at kann Kontakt aufgenommen werden.

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