Vorarlberg hat eine lange Geschichte als "Stammkunde" beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). In den frühen Jahren der Zweiten Republik gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Bund und Land über ihre jeweiligen Zuständigkeiten. Eine der strittigen Angelegenheiten war der öffentliche Rundfunk, insbesondere Radio Vorarlberg. Der Bund übertrug dem Land die Sendeanlage, behielt jedoch die Kontrolle über den Rundfunk. Es gab politische Interessen auf beiden Seiten, wobei die SPÖ forderte, dass auch Radio Vorarlberg einen "sozialistischen Beitrag" senden solle.

Letztendlich entschied der Verfassungsgerichtshof zugunsten des Bundes, da der Betrieb von Radiosendern in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Vorarlberg musste den Sender widerwillig an den Bund übergeben, der sogar den Einsatz der Gendarmerie androhte. Ein weiterer gescheiterter Versuch des Landes war die gesetzliche Regelung der örtlichen Sicherheitspolizei. Das Vorarlberger Sicherheitsgesetz von 1975 verlieh den Bürgermeistern umfassende Befugnisse, einschließlich Hausdurchsuchungen, was heute als skurril angesehen wird.

Ein vorübergehender Erfolg für Vorarlberg war die Beschwerde gegen die "Plünderung" der Vorarlberger Gebietskrankenkasse durch die Bundesregierung. Das Land gewann vor dem VfGH, verlor jedoch später die Rücklagen der Versicherten durch die Fusion der Gebietskrankenkassen unter der zweiten schwarz-blauen Bundesregierung. Trotz des zeitweiligen Erfolgs bleibt Vorarlberg eng mit dem VfGH verbunden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf vorarlberg.orf.at.