Weinbau im Aufruhr: Winzer Roland Velich klagt wegen übler Nachrede
Heute ist der 11.07.2026 und in Krems an der Donau brodelt es im Weinbau. Ein aktueller Fall sorgt für Aufregung und bewegt die Gemüter unter Winzern und Weinliebhabern. Roland Velich, ein namhafter Winzer, hat gegen die C & E Content & Event GmbH Klage eingereicht. Sein Antrag auf Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG beruht auf Behauptungen, die auf der Website www.vinaria.at am 18. Mai 2026 veröffentlicht wurden. Dort wird ihm vorgeworfen, die Öffentlichkeit über die Versagung der staatlichen Prüfnummer für seinen Wein „Blaufränkisch Lutzmannsburg Alte Reben 2023“ getäuscht zu haben.
Die Vorwürfe sind ziemlich schwerwiegend. Sie beinhalten unter anderem, dass Velich eine „gut inszenierte Aufregung“ hervorgerufen haben soll und dass sein Wein von einer Jury des Bundesweinamts als fehlerhaft eingestuft wurde. Besonders pikant ist die Aussage, dass er keine nähere Herkunft angeben dürfe, nicht einmal „Burgenland“ aufs Etikett schreiben könnte. Doch die Recherche zeigt, dass der Wein tatsächlich eine Prüfnummer erhalten hat, die vorschriftsmäßig am Etikett vermerkt ist. Diese Prüfnummer stammt aus Niederösterreich – eine gängige Praxis unter Winzern, wie man hört.
Was steckt hinter den Vorwürfen?
Velich sieht in diesen Äußerungen eine klare Üble Nachrede, die nach § 6 Abs 1 MedienG verfolgt wird. Das Verfahren ist mittlerweile am Landesgericht Krems an der Donau, Abteilung 14, anhängig – seit dem 6. Juli 2026. Üble Nachrede, so definiert es das Gesetz, liegt vor, wenn jemand eine Tatsache behauptet, die das Ansehen einer anderen Person schädigen kann, ohne die Wahrheit beweisen zu können. Bei den Vorwürfen gegen Velich ist genau dies der Fall. Es könnte sich als ernsthafte Bedrohung für seinen Ruf und sein Geschäft herausstellen.
Der rechtliche Rahmen für solche Angelegenheiten ist im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt. Hier sind die relevanten Paragraphen wie § 185 StGB für Beleidigung und § 186 StGB für üble Nachrede zu finden. Letztere ist besonders interessant, weil sie sich auf nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen bezieht. In der Praxis bedeutet das, dass Gerüchte – wie die über Velich – schwerwiegende Folgen haben können, selbst wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind ebenfalls nicht zu unterschätzen: Bei übler Nachrede drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
Ein Blick auf die Weinregion
In der Weinregion Österreich ist der Wettbewerb hart, und jeder Winzer kämpft um seinen Ruf. Die Vorfälle rund um Velich werfen nicht nur Fragen über die Integrität der Berichterstattung auf, sondern auch über die Praktiken innerhalb der Branche. Ein Wein, der im Rampenlicht steht, kann durch einen einzigen Artikel in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit ins Wanken geraten. Das ist nicht nur für den Winzer persönlich schwer, sondern kann auch weitreichende wirtschaftliche Folgen haben.
Die Landwirte und Winzer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Produkte fair dargestellt werden. Andernfalls könnte es passieren, dass sie in einen Strudel aus Gerüchten und Fehlinformationen geraten, der schwer zu durchbrechen ist. Velichs Fall könnte somit wegweisend für die Zukunft der Berichterstattung im Weinbau sein. Wie wird die Branche auf solch schwerwiegende Vorwürfe reagieren? Das bleibt abzuwarten.
Neues Design, maximale Performance: Wie gefällt Ihnen unsere neue Website?
Mit der Umstellung auf VeloCore vereint unser Magazin herausragende Performance und konsequente Barrierefreiheit. Schnelle Ladezeiten und optimale Core Web Vitals treffen auf eine vollständige WCAG-2.1- und BITV-2.0-konforme Umsetzung - realisiert durch Daniel Wom ohne Kompromisse.
