In Wien-Donaustadt steht ein interessantes Immobilienangebot zur Verfügung: Ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Massivbauweise, das sich in einer ruhigen Nebengasse unweit des Siegesplatzes befindet. Der Verkauf des Hauses ist bereits im Gange, und die Sanierungsarbeiten befinden sich in der Endphase. In Kürze sollen weitere Informationen und Fotos veröffentlicht werden. Das Grundstück, auf dem das Haus steht, hat eine Größe von 820 m² und bietet somit ausreichend Platz für individuelle Gestaltungswünsche.
Interessierte Käufer sollten jedoch beachten, dass eine bestehende Flächenstudie die Möglichkeit eines Bauprojekts mit bis zu 10 Wohnungen und einer Wohnfläche von rund 642 m² plus Freiflächen in Aussicht stellt. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr und sollten sorgfältig geprüft werden. Die umliegenden Wohnbauten könnten die Baugenehmigungsabwicklung erleichtern, was für Investoren von großem Interesse sein dürfte.
Relevante Informationen zum Grundstück
Die Flächenwidmung für das Grundstück ist als W I 7,5m ogk BB7 klassifiziert. Bei Bauplätzen, die mehr als 1.500 m² groß sind, dürfen maximal 25 % des Grundstücks bebaut werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Eigentümer bislang keinen Energieausweis vorgelegt hat. Die Gesamtenergieeffizienz entspricht jedoch dem Alter und der Art des Gebäudes. Daher sollten potenzielle Käufer auch diesen Aspekt in ihre Überlegungen einbeziehen.
Ein Bauträgervertrag ist beim Kauf eines Einfamilienhauses von einem Bauträger erforderlich. Dabei ist die genaue Beschreibung des Grundstücks ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Oft ist das Grundstück zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht in seiner endgültigen Form vorhanden. Daher sollten Käufer sicherstellen, dass der aktuelle Stand im Grundbuch genau dokumentiert ist. Wichtige Punkte im Grundbuch umfassen unter anderem die Flurstücksnummer, die aktuelle Größe des Grundstücks sowie mögliche Belastungen, die auf dem Grundstück lasten könnten.
Tipps für Kaufinteressierte
Für die rechtlichen Aspekte des Bauträgervertrags ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen. Dieser muss den Vertrag notariell beurkunden, und die Vorschriften des § 17 Abs. 2a BeurkG müssen eingehalten werden. Käufer sollten darauf achten, dass alle Abweichungen von der ursprünglichen Planung im Vertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ebenfalls wichtig, dass die Zahlungen an den Bauträger nach Baufortschritt erfolgen, um eine faire Abwicklung zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Einfamilienhaus in Aspern zahlreiche Möglichkeiten bietet, sei es für Selbstnutzer oder Investoren. Die gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Nähe zu Geschäften des täglichen Bedarfs sowie die Erholungsmöglichkeiten in der Lobau machen die Lage besonders attraktiv. Wer an diesem Angebot interessiert ist, sollte die künftigen Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Weitere Informationen und Fotos sind in Kürze zu erwarten. Für detaillierte Fragen zum Bauträgervertrag und rechtliche Beratung steht die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr zur Verfügung.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Quelle.