In der Donaustadt gibt es gute Nachrichten für die Haushalte in Süßenbrunn, die bisher nicht an das Kanalnetz angeschlossen waren. In einer Sitzung der Bezirksvertretung wurde ein Antrag der ÖVP behandelt, der sich mit der angespannten Situation im Norden des Bezirks auseinandersetzt. Besonders betroffen sind einige Anwohner in der Bettelheimstraße, die seit Jahren in der Warteschleife hingen. Diese Haushalte können nun endlich aufatmen, denn eine Lösung ist in Sicht!

Der geplante Kanalanschluss wird nicht nach Wien, sondern nach Gerasdorf führen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem sich der Bezirk entschlossen hat, keine Verlängerung des Kanalnetzes nach Wien zu beantragen. Ein Vertreter von Wien Kanal machte deutlich, dass eine solche Verlängerung sowohl teuer als auch kompliziert wäre, insbesondere aufgrund der Nähe zu den Bahngleisen und der erforderlichen Untertunnelung. Ein Lichtblick ist jedoch, dass die Anwohner in der Bettelheimstraße zu denselben Konditionen zahlen werden wie in Wien.

Der Anschluss und die Kosten

Der Gemeinderat Josef Taucher (SPÖ) und Bürgermeister Dietmar Ruf (FPÖ) aus Gerasdorf haben eine Lösung erarbeitet, die den Haushalten den Anschluss an das Kanalnetz in Gerasdorf ermöglichen wird. Wien Kanal wird einen Vertrag mit Gerasdorf abschließen und die Kosten für die notwendigen Grabungen übernehmen. Diese Grabungen werden jedoch erst nach Ablauf der Aktion „Billige Senkgruben“ durchgeführt. Das bedeutet, dass die Anwohner bis zur Fertigstellung des Kanalanschlusses weiterhin von den vergünstigten Konditionen profitieren können. Diese Aktion läuft jedoch Ende Juli 2026 aus, was für viele Haushalte eine wichtige Frist darstellt.

Die Entsorgungskosten für die Senkgruben würden nach Ablauf dieser Frist erheblich steigen – von 2,35 Euro pro Kubikmeter auf etwa 29,56 Euro. Das würde für viele Familien eine spürbare finanzielle Belastung darstellen, weshalb die baldige Lösung umso wichtiger ist. Es bleibt also spannend, wie schnell die Grabungen vorangetrieben werden können, damit die Haushalte nicht in die Kostenfalle tappen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wie bei jedem kommunalen Projekt sind auch bei der Abwasserentsorgung einige rechtliche Aspekte zu beachten. Der Kanalanschluss muss von einem von der Gemeinde beauftragten Tiefbauunternehmen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Anwohner bei der Gemeinde eine Liste von zugelassenen Firmen anfordern können, um sicherzustellen, dass alles korrekt und nach Vorschrift abläuft. Jedes Grundstück benötigt eine eigene unterirdische Anschlussleitung an den öffentlichen Abwasserkanal – hier ist also etwas Organisation gefragt!

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In Mischsystemgebieten reicht eine Anschlussleitung aus, während in Trennsystemgebieten zwei erforderlich sind – eine für Schmutz- und eine für Niederschlagswasser. Das macht die ganze Sache noch ein wenig komplizierter. Vor dem erstmaligen Anschluss muss der Kanalanschluss im öffentlichen Verkehrsraum gebaut werden, und auch die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer. Ein bisschen zusätzliche Planung und auch ein gewisses Maß an Geduld sind also notwendig, um den Anschluss zu realisieren. Weitere Informationen zur Abwassersatzung und den notwendigen Schritten sind in den jeweiligen kommunalen Dokumenten zu finden.

Die Vorfreude auf einen funktionierenden Kanalanschluss in Süßenbrunn ist spürbar. Die Anwohner können sich auf eine baldige Verbesserung ihrer Lebensqualität freuen, während die Planungen vorangetrieben werden. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Arbeiten beginnen – aber eines ist sicher: Die Haushalte in der Bettelheimstraße blicken optimistisch in die Zukunft! Mehr Informationen zu diesem Thema findet man übrigens in der Quelle hier.

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