In Wien-Donaustadt gibt es einen großen Grund zur Erleichterung für Bezirkschef Ernst Nevrivy. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat ihn in der Causa rund um das Immobilienunternehmen Wienwert und die Erweiterung der Remise der Wiener Linien für „nicht schuldig“ befunden. Vorwürfe des Amtsmissbrauchs wurden vom Tisch gewischt, und somit kann Nevrivy wieder etwas aufatmen. Die Vorwürfe hatten ihn sogar während der Bezirksvertretungswahl 2025 verfolgt, bei der die SPÖ im Bezirk ein Minus von fast acht Prozent verzeichnete. Auf Wiener Ebene lag das Minus bei etwa 5 Prozent. Es ist kein Wunder, dass die Medien über die laufenden Ermittlungen berichteten, die sich nun auf eine andere Thematik, nämlich die Kleingärten, konzentrieren.
Es ist nun offiziell: Nevrivy hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Während der Gerichtsverhandlungen blieb er bemerkenswert zurückhaltend, was ihm vielleicht auch eine gewisse Würde in dieser schwierigen Zeit verlieh. Es stellte sich heraus, dass er keine vertraulichen Informationen preisgegeben hat, da die Pläne zur Remisenerweiterung bereits bekannt waren. Die Wiener Linien hatten bereits 2017 mit der damaligen Besitzerin des Grundstücks in der Attemsgasse über einen Verkauf verhandelt.
Der Wienwert-Großprozess
Im Zentrum des Wienwert-Großprozesses steht die Weitergabe von Informationen über die geplante Remisen-Erweiterung. Nevrivy wird beschuldigt, dem ehemaligen Wienwert-Chef Stefan Gruze einen internen Aktenvermerk über den Standort der Remisen-Erweiterung zugespielt zu haben. Laut den Vorwürfen soll Gruze das Grundstück gekauft und später zu einem höheren Preis an die Wiener Linien verkauft haben – das würde der Stadt Wien einen Schaden von rund 850.000 Euro beschert haben. Nevrivy bestreitet diese Vorwürfe vehement.
Ein Oberstaatsanwalt argumentierte, dass die verschiedenen Aspekte des Falls ein stimmiges Bild ergeben würden. Er bezeichnete die Einladung von Gruze zu Fußballspielen als ungebührlichen Vorteil und stellte fest, dass die Übermittlung des Aktenvermerks eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellt. Nevrivys Anwalt, Volkert Sackmann, wies jedoch darauf hin, dass wesentliche Details zum Nachteil seines Mandanten nicht berücksichtigt wurden. Er forderte einen Freispruch und argumentierte, dass die Information zur Remisen-Erweiterung kein Amtsgeheimnis gewesen sei. Komischerweise relativierte eine Mitarbeiterin der Wiener Linien diese Verteidigung, indem sie erklärte, dass die Remisen-Erweiterung bereits einem breiten Personenkreis bekannt gewesen sei.
Ein komplexes Bild der Korruption
In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu betrachten, wie Korruption in der Politik oft als ein drängendes Problem angesehen wird. Politische Korruption wird häufig mit der Herrschaft der Parteien und unsachlicher Personalpolitik in Verbindung gebracht. Dabei ist der Begriff „Korruption“ nicht eindeutig definiert, aber wird allgemein als Missbrauch öffentlicher Macht für privaten Gewinn verstanden. Laut Hermann Heller ist Korruption in Diktaturen nicht geringer als in Demokratien, da dort die Gewaltenteilung und Grundrechte fehlen. In der EU existieren auch illiberale Demokratien, und der Kampf gegen Korruption ist Teil der Propaganda autoritärer Regime.
Die aktuellen Verfahren, wie der gegen Nevrivy und Gruze, spiegeln die Schwierigkeiten wider, mit denen demokratische Staaten konfrontiert sind. Korruption hat nicht nur negative Folgen für Staat und Gesellschaft, sondern kann das Vertrauen in den öffentlichen Dienst erschüttern. Der Fall Nevrivy wirft somit nicht nur Fragen über individuelle Verantwortung auf, sondern auch über die Strukturen, die solche Vorfälle begünstigen. Die Ermittlungen, die nun auf die Kleingärten fokussiert sind, zeigen, dass es in der Politik immer einen Bedarf nach Transparenz und Integrität gibt.