Heute ist der 21.07.2026 und in Wien-Favoriten gibt es Neuigkeiten, die sowohl Politikwissenschaftler als auch die allgemeine Öffentlichkeit in Atem halten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am 21. Juli 2023 die Ermittlungen gegen Ernst Nevrivy, den Bezirksvorsteher von Donaustadt und Mitglied der SPÖ, sowie gegen weitere Beschuldigte eingestellt. Dieser Schritt sorgt für Gesprächsstoff, denn es ging um Vorwürfe, die sich um den Erwerb von Kleingartengrundstücken drehten.

Die Ermittlungen waren ursprünglich eingeleitet worden, weil Nevrivy und andere Beschuldigte verdächtigt wurden, Grundstücke erworben zu haben, während sie bereits Kenntnis von einer bevorstehenden Umwidmung hatten, die den Wert dieser Grundstücke deutlich steigern würde. Die Erste Staatsanwältin Nina Bussek stellte jedoch fest, dass Nevrivy keine Tathandlungen wie Amtsmissbrauch oder ungebührliche Einflussnahme nachgewiesen werden konnten. Laut der Mitteilung war Nevrivy seit 2014 über die geplante Umwidmung informiert und hatte in regelmäßigen Besprechungen mit der MA 21 B, der Magistratsabteilung für Stadtteilplanung und Flächenwidmung, darüber gesprochen.

Die Rolle der MA 21 B

Die MA 21 B betonte, dass das Widmungsverfahren erst nach der Entscheidung über den Bau der ‚S1-Spange Seestadt Aspern‘ hätte stattfinden sollen. Interessanterweise gab Nevrivy dem Vereinsverantwortlichen des Kleingartenvereins eine Bestätigung, dass mit dem Widmungsverfahren im Jahr 2020 begonnen werden würde. Dies geschah, nachdem er am 2. Juli 2020 über die Einleitung des Verfahrens informiert wurde. Am 20. Juli desselben Jahres unterzeichnete er dann den Kaufvertrag für ein Grundstück.

Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass Nevrivy das Verfahren forcierte oder auf irgendeine Weise Einfluss auf dessen Verlauf nahm. Das Gleiche gilt für eine weitere Beschuldigte, deren Ermittlungen ebenfalls eingestellt wurden, da keine Schädigungsabsicht nachgewiesen werden konnte. Ein bemerkenswerter Aspekt dieser gesamten Angelegenheit ist, dass kein rechtswidriges Verhalten von Verantwortlichen der MA 21 B festgestellt wurde.

Politische Kontroversen und andere Fälle

In einem anderen, nicht weniger brisanten Fall bleibt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) untätig. Im Fall des SPÖ-nahen Funktionärs Akan Keskin gibt es seit 2022 mehrere Dokumente, darunter Gesprächsprotokolle, E-Mails und Zeugenaussagen, doch trotz dieser Beweise wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Juristen und Beobachter äußern Bedenken hinsichtlich möglicher politischer Einflussnahme und es gibt Verdachtsmomente in Bezug auf Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung. Ein Gesprächsprotokoll deutet sogar darauf hin, dass Keskin möglicherweise Kenntnis über fremdes Eigentum hatte. Komischerweise gibt es bis heute keine öffentliche Reaktion oder Stellungnahme der Justiz zu diesem Fall.

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Es bleibt abzuwarten, wie sich diese politischen Skandale weiterentwickeln werden, und ob sie möglicherweise doch noch zu Ermittlungen führen. Die Situation um Nevrivy und Keskin zeigt einmal mehr, wie brisant und undurchsichtig die politische Landschaft in Österreich manchmal sein kann. Fest steht, die Bürger erwarten mehr Transparenz und klare Antworten in diesen fragwürdigen Angelegenheiten.

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