Baumängel in Österreich: Eine wachsende Herausforderung für Bauherren
Es ist ein Thema, das viele Bauherren in Österreich bewegt: Baumängel. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch ganz schön ins Geld gehen. So auch in der letzten Folge von „Pfusch am Bau“, die ein dramatisches Staffelfinale versprach. Günther Nussbaum begleitete Alexandra Sec, die 2011 ein Vollholzhaus für 185.000 Euro kaufte. Doch die Freude über das neue Heim währte nicht lange. Im Jahr 2022 stellte sie Mängel fest, und der Architekt schob die Schuld prompt auf sie. Doch Nussbaum erkannte schnell, dass hier massiver Pfusch im Spiel war – Wasser, das die Holzbalken angreift, ist nicht gerade ein kleines Problem.
Aber Alexandra ist nicht die einzige, die mit Mängeln kämpft. Das Ehepaar Lang-Stadlmann hat eine halbe Million Euro in ihr Eigenheim investiert, steht aber nun vor der Wahl, Schadensersatz zu fordern oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erwägen. Und was ist mit der Familie Reiter, die in einem Containerhaus in Ostermiething lebt? Nach nur einem Jahr hat sich Schimmel breitgemacht, und Nussbaum startete einen Spendenaufruf, um der Familie zu helfen. Solche Geschichten, die man nicht gerne hört, häufen sich immer mehr. Daniela Schmid scheiterte mit ihren Sanierungsversuchen in Hainburg, und Aramis Oprica musste den Bau seines Ziegelmassiv-Fertighauses in Klagenfurt wegen Pfusch stoppen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Wie geht man eigentlich mit solchen Mängeln um? Baumängel erfordern eine korrekte Reklamation, und da gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal unterstützt das Baurecht grundsätzlich den Auftraggeber. Das bedeutet, dass Mängel nachweisbar und formal korrekt reklamiert werden müssen. Ein einfaches „Da ist was nicht in Ordnung“ reicht nicht aus. Bei Feuchtigkeitsschäden sind beispielsweise Messwerte von kalibrierten Feuchtemessgeräten notwendig. Und ganz wichtig: Die Reklamation muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail ist hier schon ausreichend, aber ein Einschreiben mit Rückschein gibt mehr Sicherheit.
Eine Frist zur Nachbesserung von zwei bis drei Wochen ist üblich – bei dringenden Mängeln kann es auch kürzer gehen. Dabei sollte die Reklamation sachlich bleiben und eine klare Mangelbeschreibung, einen Verweis auf den Vertrag oder Normen, die Frist zur Nachbesserung sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Schritte enthalten. Wenn der Handwerker nicht reagiert, kann man sogar einen anderen Betrieb mit der Ersatzvornahme beauftragen. Die Kosten dafür muss dann der ursprüngliche Handwerker übernehmen.
Die Realität vor Ort
In der Realität sieht das Ganze oft anders aus. Roger Steinmann und Sonja Meisriemler plagen sich mit einer nassen Fassade, während Nussbaum gravierende Mängel entdeckt. Auch ein Ehepaar aus Kärnten, das 300.000 Euro in ein Haus investiert hat, sieht sich mit einer Baufirma konfrontiert, die die Schuld von sich weist – ein ehemaliger Mitarbeiter packt aus, was die Situation nicht gerade vereinfacht. Und dann gibt es da noch die Familie Simanek, die in einer Doppelhaushälfte in Bruck an der Leitha lebt und mit nur 10 cm Dämmung statt der vereinbarten 30 cm kämpft.
Der Bau eines Hauses im 12. Wiener Gemeindebezirk verzögert sich durch Corona, und Christine Schneider hat bereits 2020 die ersten Feuchtigkeitsprobleme im Keller bemerkt. Auch die Fröhlichs haben das Problem der bröckelnden Fassade am neuen Zubau, während die Familie Knabl mit 43 % Feuchtigkeit in ihrem Haus kämpft. Dies sind nur einige der zahlreichen Fälle, die Nussbaum in der Sendung thematisiert und die die Zuschauer fesseln.
Schäden und Lösungen
Die rechtlichen Ansprüche, die Bauherren in solchen Fällen haben, sind vielfältig. Sie reichen von der Nacherfüllung über Selbstvornahme und Kostenerstattung bis hin zu Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag. Bei erheblichen Mängeln, die das Bauvorhaben unzumutbar machen, haben die Bauherren das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz ist ebenfalls ein Thema, das nicht außer Acht gelassen werden sollte, wenn durch Mängel Schäden entstanden sind.
Ein Bausachverständiger kann in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung sein. Die Kosten für ein Gutachten liegen zwischen 800 und 1.500 Euro, lohnen sich aber in der Regel ab einem Streitwert von über 5.000 Euro. Ein unabhängiger Sachverständiger kann nicht nur die Mängel professionell festhalten, sondern auch bei Verhandlungen oder gegebenenfalls Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen. Gerade in einem Land wie Österreich, wo die Baukultur hochgeschätzt wird, sollten solche Missstände nicht unbeachtet bleiben.
Ob es nun um die unzureichende Dämmung, Feuchtigkeitsschäden oder gar um Schimmel geht – die Geschichten, die in „Pfusch am Bau“ erzählt werden, sind keine Einzelfälle. Sie reflektieren eine Realität, die viele Bauherren erleben und zeigen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Wer nicht aufpasst, kann schnell in die Mangelwirtschaft geraten, und das ist wahrlich kein Spaß.
Für weitere Informationen zu Baumängeln und den Rechten als Bauherr, besuchen Sie diese Seite oder erfahren Sie mehr über Gewährleistungsfristen und Ansprüche unter diesem Link.
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