Heute ist der 27.04.2026. In Wien-Simmering hat sich kürzlich die Kommunikationslandschaft verändert. WhatsApp hat die Channel-Funktion großflächig ausgerollt, die es Prominenten, Unternehmen und Vereinen ermöglicht, ihre Follower effizient zu erreichen. Nutzer können nun Kanäle abonnieren, die sie interessieren und so auf dem Laufenden bleiben.

Die neue Funktion erlaubt es den Abonnenten, sich über aktuelle Neuigkeiten zu informieren, jedoch ist die Interaktion zwischen Nutzern und Kanalbetreibern eingeschränkt. Man kann lediglich mit Emoticons auf Posts reagieren, eigene Kommentare sind nicht möglich. Diese Art der Kommunikation ähnelt den Kanälen von Telegram, wo ebenfalls eine einseitige Informationsweitergabe stattfindet.

Was sind WhatsApp Channels?

WhatsApp Channels sind ein neu eingeführter Broadcast-Dienst, der seit September 2023 verfügbar ist. Die Kanäle finden sich unter dem Reiter „Aktuelles“ und sind von der privaten Messaging-Funktion getrennt. Unternehmen, die einen Kanal erstellen möchten, benötigen ein WhatsApp Business-Konto. Dabei gibt es verschiedene Varianten, wobei nur die „WhatsApp Business Plattform (API)“ die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält.

Die Posts in diesen Kanälen sind nur 30 Tage sichtbar und werden anschließend gelöscht. Dies bedeutet, dass Follower regelmäßig nach Neuigkeiten suchen müssen, da Push-Benachrichtigungen standardmäßig deaktiviert sind. Die Kanäle können als kostenloser Newsfeed genutzt werden, wobei bekannte Marken, Nachrichtensender und Sportvereine diese bereits erfolgreich einsetzen.

Datenschutz und Nutzeranonymität

Ein wichtiger Aspekt bei der Nutzung von WhatsApp Channels betrifft den Datenschutz. Die Nutzer bleiben anonym, solange ihre Telefonnummer nicht im Kontakt des Kanaladministrators gespeichert ist. Kanaladmins können jedoch je nach Datenschutzeinstellungen den Namen und das Profilbild der Nutzer sehen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Daten datenschutzkonform behandeln und die Einwilligung der Nutzer einholen, insbesondere bei der automatischen Kontaktsynchronisation.

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Um den rechtlichen Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) gerecht zu werden, müssen Unternehmen transparent darüber informieren, wie sie mit den Daten der Nutzer umgehen. Hierzu gehört auch, in ihrer Datenschutzerklärung auf die Datenbearbeitung durch WhatsApp hinzuweisen.

Fazit und Ausblick

WhatsApp Channels eröffnen neue Möglichkeiten für die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Kunden. Trotz der Einschränkungen bei der Interaktion gibt es Potenzial für eine hohe Reichweite und das Teilen von Multimedia-Inhalten. In Zukunft könnten weitere Ergänzungen und Werbemöglichkeiten hinzukommen, die diese Funktion noch attraktiver machen. Unternehmen sollten jedoch vor der Nutzung rechtliche Beratung einholen, um sicherzustellen, dass sie alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie den Artikel auf MeinBezirk Wien lesen.