Familienbeihilfe für Vertriebene: Lichtblick oder Stolperstein?
Heute, am 23. September 2026, hat der Nationalrat in einer umstrittenen Entscheidung die Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine neu geregelt. Künftig haben diese Menschen das Recht, unbefristet Familienbeihilfe zu beziehen, was sicherlich ein Lichtblick für viele in schwierigen Situationen darstellt. Doch gleichzeitig kommt es mit einem bedeutenden Haken: Diese Personen dürfen keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Eine Regelung, die den Bezug von Familienbeihilfe an die Erwerbstätigkeit oder die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt über das AMS geknüpft hätte, wurde kurzerhand gestrichen. Das sorgt für reichlich Diskussionsstoff.
Die Reaktionen auf den Beschluss sind durchaus gemischt. Während die Grünen kritisieren, dass insbesondere Härtefälle unberücksichtigt bleiben, bemängeln die Freiheitlichen einen viel zu leichten Zugang zur Familienbeihilfe. FP-Mandatarin Rosa Ecker äußerte ihren Unmut über die Streichung der Regelung, die vor einem Jahr eingeführt wurde und die als Erleichterung für jene gedacht war, die noch nie in das System eingezahlt haben. Ein Verweis auf eine EU-Vorgabe wurde von Ecker als unzureichend angesehen – das lässt aufhorchen!
Reaktionen der Parteien
Barbara Neßler von den Grünen zeigt sich enttäuscht über das Fehlen von Abfederungen für Härtefälle. Diese Stimmen machen deutlich, dass nicht alle Abgeordneten die Neuregelung gutheißen. SPÖ-Abgeordneter Christian Oxonitsch äußert Bedenken, dass nicht jeder, der auf die Grundsicherung angewiesen ist, diese auch tatsächlich vollständig beziehe. Trotz dieser Bedenken stimmte die SPÖ für die Neuregelungen, da die Mehrheit der Betroffenen von der Regelung profitieren könnte.
Die VP-Mandatarin Daniela Gmeinbauer hingegen betont, dass die doppelte Unterstützung, die vielen Familien zuteilwerden könnte, ungerecht sei. Hier prallen also verschiedene Ansichten aufeinander, und es wird spannend sein zu beobachten, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirken wird. Die NEOS-Abgeordnete Gertraud Oberzaucher-Auinger sieht die Neuregelung sogar als Anreiz für Frauen, aktiver am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Doch wie wird das in der Realität ankommen?
Anspruch auf Sozialhilfe
<pIn Österreich haben verschiedene Personengruppen Anspruch auf Sozialhilfe, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. EU- und EWR-Bürger etwa haben einen Anspruch, wenn sie als Arbeitnehmer in Österreich tätig sind oder länger als fünf Jahre hier leben. Für Drittstaatsangehörige sieht es anders aus: Sie müssen ebenfalls mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben, um in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen. Interessanterweise haben Asylwerbende und Vertriebene keinen Anspruch auf Sozialhilfe, was die Situation für viele komplizierter macht.
Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für subsidiär Schutzberechtigte, die nur Basisleistungen erhalten. Diese werden in vielen Bundesländern über die Grundversorgung unterstützt, was nicht immer ausreicht, um die Bedürfnisse zu decken. Ein Wiedereinsteigerfreibetrag von bis zu 35% des monatlichen Nettoeinkommens wird gewährt, wenn während des Sozialhilfebezugs eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Das klingt zwar gut, doch wie viele schaffen diesen Sprung wirklich? Ein weiteres Thema, das in der politischen Diskussion sicher nicht fehlen wird.
