In Wiener Neustadt tut sich was in Sachen Sicherheit. Der Plan, Videoüberwachung in der Innenstadt und am Hauptbahnhof einzuführen, sorgt für reichlich Gesprächsstoff. Im Spätsommer haben die Grünen eine Anfrage dazu gestellt, die bislang lediglich die finanziellen Aspekte beleuchtet. Was die Bürger jedoch wirklich interessiert, sind die offenen Fragen, die Michael Diller, Sprecher der Grünen und Gemeinderat, aufwirft.

„An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wird in der Innenstadt gefilmt?“, fragt Diller. „Zu welchen konkreten Anlässen soll die Videoüberwachung eingesetzt werden?“ Seine Liste ist lang. Auch die Kriterien zur Beurteilung des Erfolgs der Maßnahme bleiben unklar. Diller ist überzeugt, dass Videoüberwachung einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und dass es dafür klare, nachvollziehbare Gründe geben sollte. „Wir brauchen einen Nachweis, dass diese Maßnahme tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt“, fordert er. Außerdem kritisiert er, dass Videoüberwachung ohne begleitende Maßnahmen wenig bewirken kann. Mehr Präventionsarbeit und Investitionen für eine echte Aufenthaltsqualität, insbesondere am Hauptbahnhof, sind seiner Meinung nach unerlässlich.

Die rechtlichen Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Videoüberwachung im öffentlichen Raum sind nicht zu vernachlässigen. Laut dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen Polizei und Kommunen Videokameras an öffentlich zugänglichen Orten nur zur Gefahrenabwehr einsetzen. Das bedeutet, dass die Maßnahme verhältnismäßig zum angestrebten Erfolg sein muss. Viele Personen werden zwangsläufig erfasst, wenn sie die überwachte Örtlichkeit betreten – das ist ein sensibles Thema.

Es gibt sogar Hinweise, dass potenzielle Täter videoüberwachte Orte meiden könnten. Allerdings kann man nicht garantieren, dass dadurch Straftaten gänzlich ausbleiben. Das Gesetz besagt, dass die Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze nur zulässig ist, wenn Anhaltspunkte für zukünftige Straftaten bestehen. Eine gründliche Analyse der Kriminalität sowie eine entsprechende Prognose sind also Pflicht, bevor solche Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Diskussion um Videoüberwachung

Ein weiterer Punkt, den Diller anspricht, ist die Effektivität der Videoüberwachung. Es zeigt sich, dass offene Videoüberwachung in erster Linie die Straßenkriminalität beeinflusst, während Straftaten im häuslichen oder geschäftlichen Bereich kaum betroffen sind. Auch bei drohenden terroristischen Anschlägen darf die Polizei Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr einsetzen. Doch auch hier müssen die Überwachungsumstände und die Kontaktdaten der Verantwortlichen klar erkennbar gemacht werden, um Transparenz zu schaffen.

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Die Frage bleibt, ob die Einführung von Videoüberwachung in Wiener Neustadt tatsächlich die erhoffte Sicherheit bringt. Diller und die Grünen sehen die Notwendigkeit für mehr Präventionsmaßnahmen, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Ob die Stadt auf diese Anliegen eingeht, wird sich zeigen – die Diskussion hat jedenfalls erst begonnen.