In Deutschland brodelt es mal wieder – die Debatte um ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) nimmt Fahrt auf. Der Aufschrei kam vor allem von der SPD, die nun eine Prüfung eines Verbotsverfahrens fordert. Doch die Union, vertreten durch Unionsfraktionsvize Günter Krings von der CDU, warnt vor einem politischen Fehler und rät der SPD, sich lieber auf eine politische Auseinandersetzung mit der AfD zu konzentrieren. Krings hat sogar den Finger gehoben und betont, dass die SPD versuchen sollte, Wähler aus dem Arbeiter- und Angestelltenmilieu zurückzugewinnen. Ein echter Drahtseilakt, könnte man sagen.
Der Auslöser für diese leidenschaftliche Diskussion sind Äußerungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie steht fest hinter der Idee eines möglichen AfD-Verbots und sieht dies als ein wichtiges Mittel der Demokratie an. Hubig ist überzeugt, dass die AfD Positionen vertritt, die zu extrem sind, selbst für andere rechtspopulistische Parteien in Europa. In mehreren Bundesländern sind AfD-Landesverbände bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Außerdem weist sie auf Berichte hin, die von Kontakten von AfD-Funktionären zur Neonazi-Szene erzählen. Das klingt ziemlich brisant, oder?
Rechtliche Hürden und Eilentscheidungen
Doch bevor man sich in diesen strittigen Gewässern verliert, kommt das Verwaltungsgericht Köln ins Spiel. Dieses hat entschieden, dass die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf. Dies geschah im Rahmen eines Eilbeschlusses, der die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung unterbinden soll. Der Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben, was bedeutet, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zurückhalten muss, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. Ein echter Etappensieg für die Partei, das kann man nicht anders sagen!
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht ganz ohne Tücken. Es stellte zwar fest, dass es Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, jedoch kann keine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden. Politikwissenschaftler Rolf Frankenberger bezeichnete die Entscheidung sogar als nicht gänzlich überraschend. Es wird spannend, denn die AfD hat bereits Klage eingereicht, um die Einstufung zu verhindern, und die Entscheidung kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen angefochten werden.
Die politischen Reaktionen
Die Reaktionen auf diese Entwicklung sind gemischt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und betont, dass die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall unverändert bleibt. Er ruft zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auf und äußert Skepsis gegenüber einem möglichen Verbot. Auf der anderen Seite steht die SPD-Politikerin Carmen Wegge, die trotz der aktuellen Entscheidung ein AfD-Verbotsverfahren vorantreiben möchte, weil sie die AfD für verfassungsfeindlich hält. Das ist ein echter Scherbenhaufen, auf dem die politischen Akteure hier tanzen müssen.
Die Kölner Eilentscheidung zeigt die hohen rechtsstaatlichen Hürden, die für eine Einstufung durch den Verfassungsschutz und für ein mögliches Parteienverbot notwendig sind. Gleichzeitig bleibt die Bundes-AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, was den Verfassungsschutz ermächtigt, nachrichtendienstliche Mittel zu nutzen. In einigen Bundesländern, wie Thüringen, Sachsen und Niedersachsen, sind die AfD-Landesverbände weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ein AfD-Verbotsverfahren könnte durch die Entscheidung des Kölner Gerichts erschwert werden, da es im Bundestag keine Mehrheit dafür gibt und unklar ist, ob die Bundesländer eine Initiative im Bundesrat ergreifen würden.
Was bleibt, ist die Unsicherheit. Die Debatte um die AfD und ihre Einstufung wird noch lange nicht abgeschlossen sein. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus, und die Dauer ist offen. Man darf gespannt sein, wie sich die politischen Wogen weiter entwickeln werden.
