Unglaublicher Horror in einem Wiener Bordell: Ein afghanischer Flüchtling, der angeblich vor den gefährlichen Fängen der Taliban Schutz suchte, wird zum Mörder in Österreich. Ebadullah A., ein 27-jähriger Grafikdesigner aus Kabul, stach kaltblütig drei Prostituierte nieder. Der Prozess begann, endete jedoch rasch mit einem Urteil. Vor Gericht betonte Ebadullah unter bizarren Bedingungen: „Stimmen haben mir das befohlen.“ Seine Erinnerung an die grauenvollen Morde im Februar scheint seltsam zurückhaltend.

Im geheimnisumwobenen Vernehmungsprotokoll behauptete Ebadullah, er sei in einem serbischen Lager von einer satanistischen Flüchtlingshelferin verflucht worden. Eine teuflische Massage, die schockierend endete, nachdem ihm angeblich „Gott den Befehl gegeben“ hatte, gegen Satan zu kämpfen. Mit dem Koran in Händen, um „den Teufel abzuhalten“, verwandelte sich der junge Mann in einen wahnsinnigen Mörder, so die Staatsanwältin.

Blutrausch im Bordell

Detailiert beschreibt die Anklage die gruselige Tatnacht: Am Freitagsgebet endete es nicht, sondern er startete um 20:55 Uhr seinen Amoklauf mit drei Messern im Asia-Studio. Er öffnete mit einem schnellen Hieb Yuan H. (†47) den Bauch, bevor er in einen regelrechten Blutrausch verfiel. In Zimmer 6 tötete er Qunjiao K. (†47) fast so, als wollten wir einen Kampf mit Jahrhunderten alten Samurai-Schwertern erzählen. Im Badezimmer rammte er die Klinge weiterhin in Bordell-Chefin Hongxi Z. (†67) – im Hinterkopf stecken geblieben als stilles Zeugnis des Horrors.

Paranoide Schizophrenie: Urteil und Umstände

Das Chaos war perfekt, als der Flüchtige den Tatort verließ, nur um 21:35 Uhr mit einem Taser gestoppt zu werden. Der verbliebene Überlebende alarmierte verzweifelt ihren Mann: „Blut, böse Menschen, bitte komm schnell.“ Jemand, der genau zu diesem Zeitpunkt im Massage-Zimmer versteckt wurde, verschwand und bleibt bis heute unbekannt. Ebadullah A. leidet laut Gutachter Dr. Peter Hofmann unter paranoider Schizophrenie. Die Entscheidung: forensisch-therapeutische Anstalt statt Gefängnis. Abschiebung? Unmöglich! Es fehlt ein Rückführungsabkommen mit Afghanistan.