Am Wochenende fand die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen bemerkenswerten Fall vor. Ein 26-jähriger afghanischer Staatsbürger, der bereits 2018 als verurteilter Sexualstraftäter abgeschoben worden war, versuchte erneut in Deutschland einzureisen. Dies geschah trotz eines bestehenden Einreiseverbots. Der Mann kam mit einem Flug aus Athen und legte bei der Kontrolle einen griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge sowie einen griechischen Aufenthaltstitel vor.

Bei genauerer Überprüfung der Dokumente durch die Beamten schien etwas nicht ganz koscher zu sein, denn der Mann konnte den Zweck seiner Einreise nicht nachvollziehbar erklären. Dies weckte das Misstrauen der Bundespolizei, die daraufhin seine Fingerabdrücke überprüfte und feststellte, dass der Mann unter falscher Identität einreisen wollte. Weitere Prüfungen ergaben, dass er 2016 erstmals nach Deutschland gekommen war und einen Asylantrag gestellt hatte. Schon bald darauf, war er jedoch straffällig geworden.

Vorstrafen und Abschiebung

Bereits im November 2016 hatte das Amtsgericht Freiburg ihn wegen sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Als Folge seiner Straftaten wurde sein Asylantrag im Jahr 2017 abgelehnt. Nach der Hälfte seiner Haftzeit, also im Oktober 2018, wurde er schließlich nach Afghanistan abgeschoben. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch ein zehnjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt, das ihn davon hätte abhalten sollen, nach Deutschland zurückzukehren.

Trotzdem wagte er nun den Versuch, erneut einzureisen, was jedoch scheiterte. Angesichts dieser Missachtung des Einreiseverbots muss er nun die restlichen 548 Tage seiner ursprünglichen Haftstrafe in Deutschland absitzen. Laut einem Sprecher der Polizei, wie www.t-online.de berichtet, wurde der Mann umgehend inhaftiert und in ein Gefängnis gebracht. Sein Versuch, unerkannt in die Bundesrepublik zurückzukehren, endete somit ohne Erfolg.

Der Vorfall wirft ein Licht auf die Herausforderungen der Migrationskontrollen und die Problematik von Personen, die trotz gesetzlicher Verbote versuchen, zurückzukehren. Das strenge Vorgehen der deutschen Behörden zeigt jedoch, dass solchen Versuchen mit aller Entschlossenheit begegnet wird, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Strafvollstreckung zu sichern.

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