Die Moderatorin Palina Rojinski hat in einer emotionalen Instagram-Nachricht erstmals öffentlich über ihre Erfahrungen mit Gewalt in einer früheren Beziehung berichtet. In der Mitteilung, die im Kontext des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November verfasst wurde, schildert sie, wie sie in ihrer Jugend unter körperlicher und psychischer Gewalt durch ihren damaligen Partner litt. Rojinski beschreibt diese Zeit als besonders schwierig und fühlt sich, als wäre sie in einem „Schleudergang“.
Die 37-Jährige gibt zu, dass sie zunächst den Fehler bei sich selbst suchte und die Gewalt nicht wahrhaben wollte. Ihr Rückzug von Freundinnen war eine direkte Folge der sichtbaren Verletzungen, die sie durch die Misshandlungen erlitten hatte. Dennoch möchte sie trotz dieser belastenden Erfahrungen nicht als Opfer wahrgenommen werden. Vielmehr betont sie, dass sie ihre eigene Stärke erkannt hat und nun anderen betroffenen Frauen Mut machen will.
Stärkung der Betroffenen
Rojinski hebt hervor, dass Frauen nicht die Schuld bei sich selbst suchen sollten. Sie appelliert an Betroffene, Hilfe in Anspruch zu nehmen und Unterstützung zu suchen. In ihrer Nachricht gibt sie mehrere Kontaktnummern von Polizei und Hilfsstellen weiter, um anderen zu helfen. Ihr Aufruf zum Handeln wird durch die Informationen von Spiegel weiter verstärkt.
Um Frauen in ähnlichen Situationen zu unterstützen, ist es wichtig, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen. Das Gewaltschutzgesetz bietet zivilrechtlichen Schutz für Opfer häuslicher Gewalt. So können Familiengerichte dem Täter beispielsweise das Betreten der gemeinsamen Wohnung langfristig verbieten. Schutzmaßnahmen umfassen
- Näherungsverbote
- Untersagung von Kontakten (Anrufe, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke)
- Verpflichtung des Täters, der gefährdeten Person die Wohnung befristet zu überlassen (grundsätzlich für sechs Monate, verlängerbar um maximal sechs Monate)
.
Wenn ein Antrag auf zivilrechtlichen Schutz gestellt werden soll, kann dieser persönlich oder mit Unterstützung eines Anwalts beim Familiengericht eingereicht werden. Schutzanordnungen können unter anderem Folgendes beinhalten:
- Verlassen der gemeinsamen Wohnung
- Einhalten einer bestimmten Entfernung zum Opfer oder dessen Kindern
- Vermeidung jeglichen Kontakts
. Ein Verstoß gegen diese Schutzanordnungen stellt eine Straftat dar und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, wie Polizei-Beratungsstelle erläutert.
In ihrem ehrlichen Bekenntnis möchte Palina Rojinski anderen Frauen die Augen öffnen und sie dazu ermutigen, ihre eigene Stärke zu erkennen und Hilfe zu suchen. Die Botschaft ist klar: Gewalt hat keinen Platz in einer Beziehung, und es ist wichtig, sich Unterstützung zu holen, um aus der Gewaltspirale auszubrechen.