Die Debatte um einen möglichen Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen sowie dem Tod von Christian Pilnacek nimmt an Intensität zu. Die Regierungsparteien haben den Antrag der FPÖ zurückgewiesen. Dies geschah im Geschäftsordnungsausschuss am Mittwoch, wo die Koalitionsfraktionen entschieden, das Verlangen der FPÖ als „zur Gänze unzulässig“ zu erklären. Die FPÖ plant nun, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um Klarheit über die rechtlichen Grundlagen ihres Antrags zu erhalten, wie Kosmo berichtet.

Die Ablehnung des Antrags stützt sich auf juristische Gutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die von der ÖVP vorgelegt wurden. Bezemek erkennt keinen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang“ im Antrag, während Fister ihn als unzulässig einstuft. Kritiker, wie der SPÖ-Vertreter Kai Jan Krainer, bemängelten die Vermischung der beiden Themen und forderten eine spezifischere Herangehensweise an die angestrebten Untersuchungen.

Reaktionen der politischen Parteien

Die NEOS bekundeten eine differenzierte Sicht auf die Situation. Nikolaus Scherak schloss sich zwar dem Votum von ÖVP und SPÖ an, äußerte aber Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs. Auch die Grünen gaben zu erkennen, dass „einige Formalfehler“ im Antrag der FPÖ vorliegen, während sie gleichzeitig die Wichtigkeit des parlamentarischen Kontrollrechts unterstrichen. Die FPÖ wiederum argumentiert energisch, dass ihr Verlangen allen verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche und zeigt sich optimistisch hinsichtlich der Klärung durch den Verfassungsgerichtshof.

Im Kontext des Untersuchungsausschusses ist anzumerken, dass solche Ausschüsse ein wichtiges Instrument des Parlaments zur Kontrolle der Regierung darstellen, insbesondere für die Opposition. Diese Ausschüsse sind dazu gedacht, bereits abgeschlossene, mutmaßlich problematische Sachverhalte zu untersuchen. Sie unterscheiden sich von Enquete-Kommissionen, die der Informationsbeschaffung für zukünftige Entscheidungen dienen. Im Fall der FPÖ stoßen jedoch die thematischen Verknüpfungen zwischen den Corona-Maßnahmen und dem Fall Pilnacek auf erhebliche Kritik, insbesondere, da zu wenig Details zu konkreten Missständen vorgelegt wurden, wie aus Kurier hervorgeht.

Wohin führt der nächste Schritt?

Die FPÖ hat nun die Möglichkeit, ihren Antrag zu überarbeiten oder den Verfassungsgerichtshof anzurufen. In der parlamentarischen Debatte wurde deutlich, dass es grundlegende Meinungsverschiedenheiten über das Vorgehen und die Ziele des angestrebten Ausschusses gibt. Andreas Hanger von der ÖVP bezeichnete den Untersuchungsgegenstand als nicht verfassungskonform. Für die Freiheitlichen stehen politische Einflussnahmen und die Einschüchterung von Kritikern durch die ÖVP im Fokus ihrer Vorwürfe.

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Die Ergebnisse und die Darlegung der Ergebnisse von Untersuchungsausschüssen sind oft auch ein Mittel des politischen Kampfes. Ihre Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit kann darüber entscheiden, wie effektiv und glaubwürdig diese Gremien wahrgenommen werden. Ein feature, das besonders relevant ist, da viele derartigen Ausschüsse nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit gegeben ist, erläutert bpb.