In den letzten Monaten gab es einiges Wirbel um den Glasfaserausbau in Calw und insbesondere in Heumaden. Die Deutsche GigaNetz GmbH (DGN) hatte im Februar 2026 durchaus positive Neuigkeiten verkündet. Ab Mai 2026 sollten die Arbeiten im östlichen Teil der Kernstadt beginnen, und auch die Erschließung von Stammheim war für 2027 geplant. Doch plötzlich stellte die Tiefbaufirma in Heumaden Mitte April 2026 ihre Arbeiten ein. Chaos pur! Die Gräben wurden nicht einmal ordentlich geschlossen. Das hat natürlich für Besorgnis gesorgt. Aktuell stehen alle laufenden Projekte der DGN auf dem Prüfstand, und es gibt einen Baustopp für zukünftige Ausbauvorhaben. Wie Calws Oberbürgermeister Florian Kling berichtete, arbeitet DGN nun an einer internen Lösung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in Heumaden.

Ein weiteres Problem, das die Glasfaserbranche unter Druck setzt, sind die gestiegenen Finanzierungskosten, die teureren Tiefbaupreise und die höheren Zinsen. Hinzu kommt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das massive Auswirkungen auf die Vertragslaufzeiten für Glasfaseranschlüsse hat. Das Urteil besagt, dass die Vertragslaufzeit mit dem Abschluss des Vertrages beginnt, und nicht erst mit der Nutzbarkeit des Internets. Das könnte für viele Kunden bedeuten, dass sie vor der Freischaltung aus ihren Verträgen aussteigen können, was die Geschäftsmodelle der Anbieter gefährdet. Kling bezeichnete dies als ein „strukturelles Problem“ und forderte eine neue Steuerung durch den Gesetzgeber. Der Glasfaserausbau in Heumaden wird also fortgesetzt, könnte aber noch länger auf sich warten lassen. Für andere Stadtteile in Calw gibt es derzeit keine neuen Termine oder Zusagen für den Ausbau.

Vertragliche Herausforderungen

Die Deutsche GigaNetz GmbH hatte ursprünglich eine Vertragsklausel, die die 24-monatige Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnen ließ. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und erhielt schließlich Recht. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Vertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss beginnt. Das bedeutet, dass der Vertrag in der Regel mit Erhalt der Auftragsbestätigung nach Bestellung beginnt. Das ist eine wichtige Information für alle, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben! Der erste Kündigungstermin liegt dann zum Ende der vereinbarten Laufzeit, in der Regel nach 24 Monaten. Danach kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Verbraucher sollten unbedingt ihre Vertragsunterlagen prüfen – es könnte sein, dass einige Angaben nicht mit dem Datum der Auftragsbestätigung übereinstimmen.

Falls die 24 Monate seit Vertragsschluss bereits abgelaufen sind, können Kunden auch dann kündigen, wenn der Ausbau noch nicht abgeschlossen ist. Das ist eine gute Nachricht für viele, die auf den Anschluss warten. Und wenn es um die Zahlungspflicht geht, hängt diese oft von den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel sind keine Kosten zu zahlen, wenn ein kostenloser Anschluss vereinbart wurde. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte alle Unterlagen genau durchlesen und auch darauf achten, dass der Anbieter den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung bestätigt. Andernfalls könnte der Kunde nicht mehr an die Bestellung gebunden sein – ein kleines, aber wichtiges Detail!

Der Ausbau und was er für die Nutzer bedeutet

Was bedeutet der Glasfaserausbau nun konkret für die Nutzer? Der Anschluss wird bereitgestellt, sobald er verfügbar ist. Wer seine alte Rufnummer behalten möchte, muss den Altvertrag beenden und eine Portierung beauftragen. Aber aufgepasst: Es gibt kein Sonderkündigungsrecht beim Wechsel im Rahmen eines Glasfaseranschlusses. Die reguläre Vertragslaufzeit muss abgewartet werden. Wenn ein neuer Anbieter die Kündigung organisiert, sollte man darauf achten, dass die eigene Kündigung des Altvertrags nicht zu Versorgungsausfällen führt.

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Die Glasfasernutzung heißt allerdings nicht, dass sofort alle Anbieter Zugang bieten. Das hängt stark vom Netzbetreiber ab. Bei der Kündigung des Glasfaseranschlusses ist es erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (meist 24 Monate) möglich. Ansonsten ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Anbieter nicht wie vereinbart mit dem Ausbau beginnt. Hier sollten angemessene Fristen gesetzt werden. Und für alle, die ihre Verträge online kündigen möchten: Seit Juli 2022 ist das möglich!

Die Situation in Calw zeigt einmal mehr, wie komplex das Thema Glasfaser und die damit verbundenen Verträge sind. Auch wenn die Stadt den Ausbau nicht finanziert oder in Auftrag gegeben hat, bleibt die Hoffnung auf eine baldige Lösung. Wir bleiben dran an den Entwicklungen und hoffen, dass die Bürger bald von den Vorteilen des Glasfasernetzes profitieren können.