In der kleinen Stadt Emmendingen, die für ihre ruhige Atmosphäre bekannt ist, sorgt ein Vorfall für Aufregung. Ein 48-Jähriger, der sich seit August 2025 aufgrund mehrerer Straftaten, darunter Raub- und Eigentumsdelikte, in der Psychiatrie Emmendingen aufhielt, wird vermisst. Er hatte am vergangenen Samstag einen genehmigten Freigang, kehrte jedoch nicht zurück. Nach seiner Abwesenheit wurden umgehend Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, die bisher jedoch ohne Erfolg blieben.
Der Gesuchte wird als schlank und etwa 1,72 Meter groß beschrieben. Auffällig sind sein schwarzer Haarkranz, der Vollbart und eine größere Brandnarbe am Hinterkopf. Die Polizei hat bereits nach ihm an bekannten Aufenthaltsorten in Offenburg und Radolfzell gesucht und bittet nun die Bevölkerung um Hinweise, falls jemand den Mann sieht. Ähnlich besorgniserregende Vorfälle ereigneten sich erst kürzlich: Am 1. Mai kehrten zwei weitere Straftäter von einem Freigang nicht zurück. Das Zentrum für Psychiatrie vermutet, dass sie gemeinsam ins Ausland fliehen wollten. Einer von ihnen wurde vor zwei Wochen im Großraum Paris festgenommen, während der andere weiterhin auf der Flucht ist.
Hintergrund der Fluchten
Der Chefarzt der Psychiatrie, Franz Xaver Regel, erläuterte, dass solche Freigänge Teil der Therapie sind und der Resozialisierung dienen. Die Entscheidung darüber, ob ein Patient einen Freigang erhält, wird vom Klinikpersonal getroffen. Regel betont jedoch, dass es insgesamt eher selten sei, dass Patienten nach einem Freigang nicht zurückkehren. Zwischen Ende April und Anfang Mai 2026 waren bereits drei Patienten aus der Psychiatrie in Emmendingen nach einem genehmigten Freigang verschwunden. Dies wirft Fragen auf – und nicht nur bei den Angehörigen und der Polizei.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Rehabilitierung und Resozialisierung von Straftätern werden fortlaufend überprüft. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat jüngst Neuerungen im Sanktionenrecht beschlossen, um die Rückkehr von verurteilten Straftätern in die Gesellschaft zu erleichtern. Unter anderem wurde die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert und die Voraussetzungen für die Unterbringung in Entziehungsanstalten präziser gefasst. Betroffene sollen künftig auf Alternativen hingewiesen werden, wie etwa die Möglichkeit, ihre Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
Die Situation in Emmendingen ist also nicht nur ein lokales Problem, sondern reflektiert größere Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung und der Herausforderungen, die mit der Resozialisierung von Straftätern einhergehen. Auch die Bürger in der Umgebung sind gefordert, wachsam zu bleiben und Informationen weiterzugeben, denn die Fahndung nach dem 48-Jährigen geht weiter. Wer ihn sieht, sollte umgehend die Polizei verständigen.
