Wasserentnahme im Main-Tauber-Kreis eingeschränkt aufgrund anhaltender Trockenheit
Heute ist der 1.07.2026, und im Main-Tauber-Kreis hat das Umweltschutzamt des Landratsamtes eine wichtige Allgemeinverfügung erlassen. Diese Verfügung, die vom 1. Juli bis mindestens 30. September gilt, schränkt die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern ein. Grund für diese Maßnahme sind die anhaltende Trockenheit in den vergangenen Wochen und die niedrigen Wasserstände in Seen, Flüssen und Bächen. Aber das ist nicht alles – auch in anderen Teilen Deutschlands, wie zum Beispiel im Rems-Murr-Kreis, kämpfen Gewässer mit ähnlichen Herausforderungen.
Die Situation ist ernst. Der April war äußerst trocken, und der Mai brachte nur etwa 60 mm Niederschlag, was zwei Drittel des Sollwertes von 96 mm ausmacht. Im Juni fiel bisher nur rund 49 mm Niederschlag, was 46% des langjährigen Mittels von 107 mm entspricht. Der mittlere Niedrigwasserstand an fast allen relevanten Pegeln im Main-Tauber-Kreis wurde erreicht oder sogar unterschritten. Besonders besorgniserregend ist die Tauber, die flächendeckend niedrige Abflusswerte zeigt. Der Bezugspegel in Bad Mergentheim liegt bei 77 cm, mit einem Tagesmittelabfluss von lediglich 1,20 m³/s. Die Wassertemperaturen haben schon beunruhigende Werte erreicht: In Tauberbischofsheim und Archshofen messen wir 22 Grad, während es in Igersheim und Bad Mergentheim sogar 23 Grad sind.
Maßnahmen zur Wasserentnahme
Die Allgemeinverfügung im Main-Tauber-Kreis erlaubt nur noch das Schöpfen mit Handgefäßen, wie Gießkanne oder Eimer, und das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Alle anderen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt – und damit ist auch die Wasserentnahme für die Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft auf 50% der erlaubten Menge reduziert worden. Auch Wasserkraftanlagen und Fischteichanlagen sind von den Einschränkungen ausgenommen, solange sie das Wasser nach Gebrauch wieder einleiten.
Im Rems-Murr-Kreis sieht die Lage ähnlich aus. Das Landratsamt hat dort ebenfalls Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bis zum 30. September 2026 eingeschränkt. Diese Regelungen betreffen alle Formen der Wasserentnahme, einschließlich Schöpfen mit Eimern und Gießkanne. Besonders brisant ist, dass die Entnahme von Wasser aus Quellen und Brunnen, die in oberirdische Gewässer münden, bis auf weiteres untersagt ist. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Ein Blick in die Zukunft
Die Wetterprognosen sind nicht gerade ermutigend. Sie deuten auf geringe Niederschlagsmengen hin, was bedeutet, dass mit weiteren Rückgängen der Wasserstände zu rechnen ist. Hohe Wassertemperaturen und ein Mangel an Sauerstoff in den wärmeren Monaten könnten für Fische und andere Wasserlebewesen gefährliche Bedingungen schaffen. Die Situation könnte sich nur verbessern, wenn anhaltende Niederschläge eintreten. Kurze, starke Regenfälle bringen oft nicht die nötige Entlastung – sie erhöhen den Abfluss nur kurzfristig.
Ein weiteres Problem ist der generelle Klimawandel, der uns vor neue Herausforderungen stellt. Klimaprojektionen zeigen eine Verschiebung der Niederschlagsmengen: Vom Sommer in den Winter. Die Jahresmitteltemperaturen steigen und damit auch die Gewässertemperaturen. Dies führt zu Wassernutzungskonflikten und hat Auswirkungen auf die Wasserversorgung, Landwirtschaft und wasserbezogene Nutzungen. Zukünftige Konflikte sind also vorprogrammiert, insbesondere nach mehreren trockenen Jahren, die zu niedrigem Grundwasser führen.
Besonders interessant ist das Projekt „WADKlim“, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Umweltbundesamt initiiert wurde. Hier werden die Auswirkungen von Trockenheit und Dürre auf die Wasserverfügbarkeit untersucht. Solche Projekte sind für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung unerlässlich, besonders in Zeiten wie diesen.
Die Verantwortlichen im Landratsamt beobachten die Situation kontinuierlich und stehen bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich die Lage weiter verschlechtert. Informationen dazu sind unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Bei Fragen können sich Betroffene auch direkt an das Umweltschutzamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 wenden.
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