In der Gemeinde Fischerbach im Ortenaukreis gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Abteilungsleiter Johannes Dreier vom Regierungspräsidium Freiburg hat einen Förderbescheid über 700.000 Euro an die Gemeinde übergeben. Diese Mittel stammen aus der Städtebauförderung und sind für die städtebauliche Erneuerung sowie Entwicklung der Gemeinde bestimmt. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Modernisierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien durch eine neue Hackschnitzelanlage. Diese wird die Wärmeversorgung für das Rathaus, die Schule, den Kindergarten, die Feuerwehr, den Bauhof sowie die Brandenkopfhalle sicherstellen.

Die bisherigen Fördermittel haben bereits verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbilds ermöglicht. So wurde die Ortsmitte rund um das Rathaus und die Kirche neu gestaltet, und es wurden private Sanierungsmaßnahmen gefördert. Ein neuer Spielplatz mit dem Namen „Fischernetz“ wurde zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule geschaffen. Johannes Dreier betonte die Bedeutung der Städtebauförderung für die Entwicklung der Ortsmitte, während Bürgermeister Thomas Schneider die Rolle dieser Förderung als Motor der Ortsentwicklung hervorhob und sich für die Unterstützung bedankte.

Die Städtebauförderung im Überblick

Die Städtebauförderung des Bundes gibt es seit über 50 Jahren und zielt darauf ab, die nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland zu unterstützen. Im Bundeshaushalt 2024 stehen dafür insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung. Die Hauptziele der Städtebauförderung sind die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, die Stabilisierung sozial benachteiligter Quartiere sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten mit Funktionsverlusten, wie zum Beispiel Wohnungsleerstand.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass seit 2020 Klimaschutzmaßnahmen eine Fördervoraussetzung in allen Programmen sind. Für das Jahr 2024 sind verschiedene Programme geplant, darunter „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, die insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Diese Programme richten sich insbesondere an Städte und Gemeinden, die Anträge beim zuständigen Landesministerium stellen können. Auch private Personen haben die Möglichkeit, Zuschüsse für bestimmte Sanierungsmaßnahmen zu beantragen, sofern eine integrierte Entwicklungsplanung für das Fördergebiet vorliegt.

Förderziele und -strukturen

Der Bund unterstützt die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen durch diverse Programme. Die Finanzhilfen werden gemäß Artikel 104 b Grundgesetz gewährt und durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt. Die Hilfen basieren auf einer Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung, die klare Förderbedingungen festlegt. Die Programme zielen darauf ab, Innenstädte und Ortszentren in ihrer Funktion zu stärken und die städtebaulichen Missstände zu beheben. Dies umfasst die Behebung von sozialen Missständen sowie die Entwicklung von Brachflächen in Innenstädten und die Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse im Kontext des Klimawandels.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Für die Gemeinde Fischerbach stellt die erhaltene Förderung einen bedeutenden Schritt in die Zukunft dar und zeigt, wie wichtig die Städtebauförderung für die Entwicklung ländlicher Gemeinden ist. Die Unterstützung wird es ermöglichen, die Lebensqualität vor Ort weiter zu steigern und eine nachhaltige, zukunftsorientierte Entwicklung voranzutreiben. Für weitere Informationen zur Städtebauförderung in Deutschland können Interessierte die offizielle Webseite besuchen.