In Deutschland tut sich einiges in der Bildungslandschaft, insbesondere in Baden-Württemberg. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird dort ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Dieser entscheidende Schritt wird für viele Eltern eine große Erleichterung sein. Der Anspruch gilt zunächst für die neuen Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschüler und Grundschulen ausgeweitet. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse Anspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung hat. Diese Neuerung ist in dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) festgelegt, das am 12. Oktober 2021 in Kraft trat.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind nun gefordert, die Organisation und inhaltliche Gestaltung der Ganztagsbetreuung zu übernehmen. Das führt allerdings zu unterschiedlichen Herangehensweisen und Konzepten in den 32 Städten und Gemeinden im Landkreis Waldshut. Ein CDU-Kreisrat, Thomas Gehr, beschrieb die Situation in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses als „Flickenteppich“. Diese Bezeichnung trifft den Nagel auf den Kopf, denn es gibt eine Vielzahl von Ansätzen, die nicht immer miteinander harmonieren.

Einblick in die Regelungen

Der Rechtsanspruch umfasst insgesamt acht Stunden an allen fünf Werktagen in der Woche und gilt auch in den Schulferien. Das ist eine wichtige Information für alle Eltern, die auf eine verlässliche Betreuung angewiesen sind. Das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt diesen Anspruch, und das Kultusministerium hat einen Runden Tisch Ganztag initiiert, um ein Papier mit dem Titel „Leitbild und Gelingensfaktoren ganztägiger Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg“ zu veröffentlichen. Dieses Papier soll die Praxis unterstützen und der Vielfalt an Konzepten etwas Struktur verleihen.

Aktuell zeigt sich ein klarer Bedarf an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. Trotz der Schaffung vieler Plätze in den letzten Jahren sind die bestehenden Angebote noch nicht ausreichend. Im Schuljahr 2023/24 werden etwa 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut – das entspricht rund 57 % der Kinder. Das klingt zunächst gut, aber bis zum Schuljahr 2029/30 werden zusätzlich etwa 264.000 Plätze benötigt, um den Bedarf zu decken. Hier sind also noch einige Herausforderungen zu bewältigen.

Finanzielle Unterstützung und Zukunftsausblick

Um den Ausbau der Ganztagsbetreuung voranzutreiben, hat der Bund Unterstützung zugesagt. Insgesamt fließen 3,5 Milliarden Euro in Ausstattungsinvestitionen sowie Um- und Neubauten. Ab 2026 wird sich der Bund auch an den Betriebskosten beteiligen, die bis 2030 auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ansteigen werden. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die dazu beitragen soll, die Bildungschancen von Kindern zu verbessern und Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.

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Die ganztägige Bildung und Betreuung wird überwiegend in Ganztagsgrundschulen angeboten, oft in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe. Es gibt verschiedene Formen der Ganztagsbetreuung, darunter Ganztagsschulen, Tageseinrichtungen (wie Horte) und weitere außerunterrichtliche Angebote. Diese Vielfalt ist wichtig, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und Eltern eingehen zu können. Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob die unterschiedlichen Konzepte tatsächlich zu einem funktionierenden Ganztagsangebot führen können.

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