Heute ist der 10.05.2026 und in Dachau hat sich am Freitagvormittag der Kreistag zu seiner konstituierenden Sitzung versammelt. Unter der Leitung von Landrat Stefan Löwl, einem Vertreter der CSU, wurde nicht nur die Verantwortung der Kreisräte betont, sondern auch ein Zitat von Theodor Fontane ins Spiel gebracht. Es war ein Moment, der die Bedeutung der Versammlung unterstrich.
In dieser Sitzung wurden 34 neue Mitglieder des Kreistags vereidigt. Die Atmosphäre war gespannt, besonders als die Grüne-Fraktion unter der Führung von Karin Beittel ihre Kritik an der CSU, SPD und den Freien Wählern äußerte. Sie bemängelten den respektvollen Umgang im Kreistag und warfen den anderen Fraktionen vor, die Posten unter sich aufzuteilen. Ein zentraler Streitpunkt war die Stellvertretung des Landrats, die traditionell von mehreren Fraktionen übernommen wird.
Die Stellvertretung im Fokus
Landrat Löwl schlug Helmut Zech als neuen offiziellen Stellvertreter vor. Er wurde ohne Gegenkandidat bestätigt, was der CSU, die mit 26 Mitgliedern die größte Fraktion im Kreistag stellt, sicherlich in die Karten spielte. Interessanterweise plant die Landkreisverwaltung, nur zwei statt der bisherigen drei Stellvertreter zu benennen – eine Entscheidung, die nicht ohne Widerstand blieb.
Die Grünen beantragten die Beibehaltung der drei Stellvertreterposten und schlugen Alexander Heisler vor. Doch Löwl wies diesen Vorschlag zurück, weil er der Meinung war, dass Stellvertreter über mehrere Perioden im Kreistag sitzen sollten. Auch die AfD mischte sich ein und beantragte einen dritten Stellvertreter, indem sie Patrick Zientek vorschlugen. Beide Anträge, sowohl der Grünen als auch der AfD, scheiterten jedoch. Stattdessen wurden Marianne Klaffki und Michaela Steiner mit großer Mehrheit zu Stellvertreterinnen ernannt.
Rechtsrahmen und zukünftige Entwicklungen
Die Wahl der stellvertretenden Landrätin oder des stellvertretenden Landrats erfolgt gemäß den Vorschriften der bayerischen Landkreisordnung, die besagt, dass diese Ämter für die Dauer der Wahlzeit des Kreistags vergeben werden. Damit sind die gewählten Stellvertreter Ehrenbeamte des Landkreises und müssen, um wählbar zu sein, die Voraussetzungen für die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat erfüllen. Sollte das Beamtenverhältnis einer gewählten stellvertretenden Landrätin oder eines gewählten stellvertretenden Landrats während der Wahlzeit enden, findet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. Dies sorgt für einen gewissen Schutz der Kontinuität in der Verwaltung, auch wenn die aktuelle Entscheidung, nur zwei Stellvertreterinnen zu wählen, auf Kritik stößt.
Die Grünen äußerten ihr Bedauern über die Entscheidung, nur zwei Stellvertreterinnen zu ernennen. Beittel betonte, dass die zweitstärkste Fraktion, in diesem Fall die Grünen, benachteiligt werde. Es bleibt spannend, wie sich die politische Landschaft im Landkreis Dachau weiter entwickelt und ob die Fraktionen in der Zukunft besser zusammenarbeiten werden.