Heute, am 21. April 2026, sorgt ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Deutschland für Aufregung, insbesondere im benachbarten Landkreis Dingolfing-Landau. Am 20. April wurde in einem Geflügelbetrieb in Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn der erste Fall dieser Tierseuche festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden rund 40.000 Mastgeflügel tierschutzgerecht getötet. Die Behörden haben schnell reagiert und eine Sperrzone um den betroffenen Betrieb eingerichtet.
Diese Sperrzone umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern. Der Landkreis Dingolfing-Landau ist von diesen erweiterten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen betroffen. Eine Allgemeinverfügung legt die betroffenen Gebiete fest, und eine Übersichtskarte ist online verfügbar. Für Geflügelhalter in der Region gelten strenge Maßnahmen, darunter eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel, ein Verbringungsverbot für Geflügel, Eier und weitere Erzeugnisse sowie umfassende Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen.
Neue Regelungen für Geflügelhalter
Die aktuellen Regelungen verlangen von Geflügelhaltern, dass sie ihre Bestände täglich selbst überwachen und umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten einhalten. Zudem sind Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen verboten. Um den unbefugten Zutritt zu Ställen und Standorten des Geflügels zu verhindern, müssen Ein- und Ausgänge gesichert werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit wirksam einzudämmen.
Es ist nicht der erste Fall dieser Art in Deutschland: Bereits am 25. Februar 2026 wurde in Bayern der erste Fall der Newcastle Disease (ND) bei Nutzgeflügel seit langem bestätigt. Der Nachweis des Aviären Paramyxovirus-1 (APMV-1) erfolgte im Landkreis Erding in einem Legehennen-Betrieb. Weitere Fälle wurden in den darauf folgenden Wochen in verschiedenen Landkreisen, einschließlich Rottal-Inn, gemeldet. Die Ausbrüche zeigen, dass die Newcastle-Krankheit insbesondere bei Hühnern und Puten auftritt und derzeit eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen darstellt.
Wichtige Präventionsmaßnahmen
Die Newcastle-Krankheit, auch als „atypische Geflügelpest“ bekannt, wird durch ein Virus verursacht, das für Menschen nicht gefährlich ist, jedoch bei Vögeln zu schweren Erkrankungen führen kann. Die Virologischen Untersuchungen zeigen, dass die ND-Viren als Genotyp VII.1.1 identifiziert wurden, der vor allem in Osteuropa vorkommt. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, sind Biosicherheitsmaßnahmen von größter Bedeutung. Diese beinhalten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Einhaltung grundlegender Hygieneregeln.
Die Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit ist ebenfalls ein zentraler Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung der Seuche. Tierhalter sind angehalten, die Impfungen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in geimpften Herden sollte eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden. Die Gesundheitsbehörden raten dazu, auf Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Die Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu senken. Mit der Wiederholung dieser Vorfälle wird die Notwendigkeit für umfassende Präventionsstrategien und die Zusammenarbeit zwischen den Geflügelhaltern und den Behörden deutlich. Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Sie auch in der umfassenden Berichterstattung unter idowa.de, lgl.bayern.de und fli.de.