In der Region Augsburg, etwas abseits der großen Themen, ist ein Streit entbrannt, der die Gemüter erhitzt. Es geht um Windkraft und die Ausweisung von Flächen im Regionalen Planungsverband (RPV). Landrat Martin Sailer und sein Amtskollege Stefan Rößle, der bald ausscheidet, stehen sich in einem öffentlichen Schlagabtausch gegenüber. Der Kern des Streits? Die Frage, wie viel Fläche bis 2032 für Windkraft bereitgestellt werden soll. Genauer gesagt, streben die Verantwortlichen an, 1,8 Prozent der Flächen zu nutzen. Diese Planungsregion umfasst nicht nur die Stadt und den Landkreis Augsburg, sondern auch die Landkreise Donau-Ries, Aichach-Friedberg sowie Dillingen. In der letzten Sitzung des RPV gab es allerdings keinen Beschluss, was Sailer als abgesprochen kritisiert.
Ein Interview von Rößle, in dem er die Situation anders darstellt, hat Sailer verärgert. Windkraft ist in der Region ein sensibles Thema – das wurde auch bei der Sitzung deutlich. Vertreter der Initiative „Kein Windpark im Naturpark Augsburg Westliche Wälder“ waren anwesend und sorgten für zusätzliche Spannungen. Überraschenderweise hat der RPV bereits das erste Etappenziel von 1,1 Prozent bis Sommer 2025 erreicht. Dennoch liegt der Großteil der für Windkraft ausgewiesenen Flächen, etwa 75 Prozent, im Landkreis Augsburg. Sailer fordert, dass die Menschen vor Ort ein Mitspracherecht bei den Ausweisungsflächen haben – eine Idee, die aber von Kritikern als rückwärtsgewandt bezeichnet wird.
Ein komplexes Geflecht
Der Landrat setzt sich vehement für eine stärkere kommunale Planungshoheit ein. Er argumentiert, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr in die Entscheidungen einbezogen werden sollten. Sailer betont, dass eine vorherige Vereinbarung mit Rößle existiert, die besagt, dass die Entscheidung dem neuen Ausschuss übergeben werden sollte. Rößle hingegen äußerte in einem Interview den Wunsch, dass es eine Entscheidung über weitere Ausweisungsflächen geben sollte. Auch die mangelnde Transparenz der Regierung von Schwaben wird von Sailer scharf kritisiert. In der Sitzung wurden 1.100 Einwendungen zum Verfahren laut, deren Umgang er als wenig bürgernah empfindet.
Ein weiterer Punkt, der zur Verwirrung beiträgt, ist die gesetzliche Verpflichtung des Bundes, bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Flächen in Bayern für Windkraft zu nutzen – bis 2032 soll dieser Anteil auf 1,8 Prozent ansteigen. Das bedeutet, dass der RPV über ein Teilflächenziel berät, das eine geordnete, transparente und akzeptanzfördernde Steuerung des Windkraftausbaus gewährleisten soll. Kommt es zur Feststellung des Teilflächenziels, können Windkraftanlagen im Außenbereich nicht mehr privilegiert errichtet werden, was die Bedingungen für den Bau von Windrädern außerhalb ausgewiesener Flächen erheblich verschärfen würde.
Die Rolle der Kommunen
Die Gemeinden müssen eigene Sondergebiete ausweisen, wenn sie Windkraftprojekte realisieren wollen. Ein Beispiel für ein interkommunales Bürgerwind-Projekt ist „Rohrholz“, das positive Auswirkungen auf die Region haben könnte. Sailer ist überzeugt, dass das Teilflächenziel durch bestehende kommunale Planungen erreicht werden kann. Dennoch gibt es Bedenken, dass eine stärkere Bürgerbeteiligung zu Verzögerungen führen könnte. Sailer widerspricht diesem Argument und meint, dass fehlende Einbindung vielmehr Widerstand und längere Verfahren nach sich zieht. Intern wird sogar von einem Ziel von 2,5 Prozent bis 2032 gesprochen, was das Vertrauen in die Planungen zusätzlich untergräbt.
Ein zentraler Aspekt in dieser Diskussion bleibt die Gebietskulisse Windkraft. Diese fungiert als unverbindliche Planungshilfe, die keine Gewähr für die Errichtung von Windenergieanlagen bietet und auch keine amtlichen Auskünfte darstellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die raumordnerische und bauleitplanerische Gesamtabwägung durch regionale Planungsverbände oder Kommunen erfolgt. Das bedeutet, dass vor Ort ergänzende Kriterien und individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Die Gemengelage rund um die Windkraft in der Region Augsburg bleibt also spannend. Die Herausforderungen sind vielfältig, und die Akteure sind gefordert, gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Bürger als auch den Anforderungen an erneuerbare Energien gerecht werden. Die nächsten Schritte im Regionalen Planungsverband werden zeigen, wie es weitergeht und ob es gelingt, die unterschiedlichen Interessen zu vereinen. Ein ständiges Ringen um die Balance zwischen Umweltschutz, kommunaler Planungshoheit und dem Erfordernis, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.