Abschiebung trotz Ausbildung: Molamin S. in Gambia zurückgelassen
Heute ist der 26.06.2026 und die Nachricht schlägt hohe Wellen: Molamin S., ein 18-jähriger junger Mann, wurde am 29. Mai 2026 aus Deutschland nach Gambia abgeschoben. Dieser Schritt kommt nur zwei Tage nach der Erteilung einer Duldung bis Ende Juni, was die Situation noch tragischer erscheinen lässt. Molamin war nicht einfach nur ein weiterer Migrant – er hatte einen Ausbildungsvertrag zum Pflegefachhelfer und einen gesicherten Praktikumsplatz in der Altenpflege. Sein Engagement und seine vorbildlichen Leistungen in der Schule, die von seiner Lehrerin Marlene Thiemann hervorgehoben wurden, machen diese Entscheidung umso bedauerlicher.
Der junge Mann kam im Alter von 15 Jahren allein nach Deutschland und erhielt ein Jahr später eine Duldung. Die Abschiebung ereignete sich kurz vor seinem Schulabschluss am Staatlichen Berufsschulzentrum Erding. Die Polizei nahm ihn in seiner Unterkunft in der Dr.-Henkel-Straße in Erding fest und setzte ihn am selben Tag ins Flugzeug nach Gambia. Ein schwerer Schlag für Molamin, der mit seiner Betreuerin seit September 2025 wegen seiner Ausbildungspläne Kontakt zum Landratsamt hatte.
Die Reaktionen auf die Abschiebung
Die Reaktionen auf Molamins Abschiebung sind gemischt. Maximilian Zierer, stellvertretender Pflegedienstleiter, bestätigte, dass Molamin einen Praktikumsplatz sicher hatte. Thiemann äußerte, dass diese Entscheidung den bereits bestehenden Fachkräftemangel in Deutschland weiter verschärfen könnte. Doris Kraeker von der Aktionsgruppe Asyl Erding kritisierte die Entscheidung und verwies auf die schwierige wirtschaftliche Situation in Gambia. Es ist schwer zu verstehen, warum jemand, der bereit ist zu lernen und in die Gesellschaft beizutragen, so behandelt wird.
Die rechtlichen Aspekte sind ebenfalls komplex. Molamin hat ein Einreiseverbot von 30 Monaten erhalten, wobei ein Antrag auf Verkürzung möglich ist. Rechtsanwältin Anna Frölich plant, ein Ausbildungsvisum für Molamin zu beantragen, damit er möglicherweise bald nach Deutschland zurückkehren und eine Ausbildung beginnen kann. Am Tag seiner Abschiebung stellte Frölich einen Eilantrag auf Ausbildungsduldung beim Verwaltungsgericht, der jedoch abgelehnt wurde, da es sich um eine schulische Ausbildung handelte.
Einblick in die Rechtslage
Ein ähnlicher Fall wurde am 7. September 2021 vom 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden. Hier wurde die Klage eines Staatsangehörigen der Republik Guinea abgewiesen. Der Kläger hatte ebenfalls Asyl beantragt, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Antrag ab und drohte mit der Abschiebung. Es wurde festgestellt, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen und das Einreise- sowie Aufenthaltsverbot wurde auf 30 Monate befristet. Auch wenn das Verwaltungsgericht die Befristung aufhob, wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts später bestätigt, dass die Frist von 30 Monaten im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz steht.
Diese Fälle werfen ein grelles Licht auf die Herausforderungen, mit denen viele junge Migranten konfrontiert sind. Die Schutzwürdigkeit des Interesses des Ausländers an einer Rückkehrperspektive ist ein wichtiges Thema, das durch verschiedene Gesetze und Grundrechte geprägt wird. Der erfolgreiche Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung kann eine Perspektive bieten, während die bloße Aufnahme einer Ausbildung ohne Abschluss in der Regel keine Rückkehrperspektive begründet.
Die Situation um Molamin S. ist ein eindringliches Beispiel für die komplexen rechtlichen Herausforderungen, die Migranten in Deutschland gegenüberstehen. Die Hoffnung bleibt, dass er bald die Möglichkeit erhält, seine Ausbildung fortzusetzen und in die Gesellschaft zurückzukehren.
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