Heute, am 25. Mai 2026, ereignete sich in Germering, genauer gesagt in der Kerschensteinerstraße, ein Vorfall, der sowohl die Anwohner als auch die Einsatzkräfte auf den Plan rief. Ein Straßenreinigungsfahrzeug, gelenkt von einem 26-jährigen Fahrer, entwurzelte versehentlich einen Baum. Der Fahrer hatte gerade eine Schachtabdeckung gereinigt, als beim Einfahren des Greifarms ein Fehler auftrat. Der Arm ragte auf den Gehweg hinaus und kollidierte schließlich mit einem Baum am Straßenrand. Das Resultat? Der Baum fiel auf das Fahrzeug, glücklicherweise ohne dass jemand verletzt wurde.

Die Feuerwehr Unterpfaffenhofen rückte mit 14 Einsatzkräften aus und war etwa eine Stunde im Einsatz, um die Situation zu bewältigen. Der Baum musste vollständig zersägt und entsorgt werden, was auch bedeutete, dass die Fahrbahn zeitweise komplett gesperrt war. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Der Fahrer wurde vor Ort verwarnt, was in solchen Fällen ja auch eine übliche Maßnahme ist.

Die Verantwortung für Bäume

Ein derartiger Vorfall wirft natürlich Fragen auf – nicht nur hinsichtlich der Verantwortung des Fahrers, sondern auch der Verkehrssicherungspflicht, die für Bäume gilt. Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Bäume keine Gefahren für Passanten darstellen. Diese Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen ergibt sich aus der Rechtsprechung und ist nicht zu unterschätzen. Wenn ein Baum beispielsweise überhängende Äste hat oder morsch ist, kann dies zu Verletzungen führen, und die Eigentümer könnten haftbar gemacht werden, falls jemand zu Schaden kommt.

Die Verkehrssicherungspflicht liegt also beim Grundstücksbesitzer, der regelmäßig den Zustand seiner Bäume überprüfen muss. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieser Pflicht nachzukommen: von der Fällung morsch gewordener Bäume bis hin zu Warnschildern oder auch der Einrichtung von Zäunen, um Gefahrenquellen abzuschirmen. Wichtig ist, dass diese Kontrollen nicht nur reaktiv, sondern regelmäßig durchgeführt werden. Ein gesunder Astbruch könnte als naturgegebenes Risiko gelten, aber unzureichende Pflege kann ganz andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtliche Aspekte und Haftung

Die rechtlichen Aspekte sind komplex und oft einzelfallbezogen. In der Regel müssen Gerichte im Streitfall die Haftung prüfen. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie stellt eine wichtige Grundlage dar, um die Verkehrssicherungspflichten bei Bäumen zu beurteilen. Es wird empfohlen, mindestens zweimal jährlich Kontrollen durchzuführen – einmal belaubt und einmal unbelaubt. Wer sich nicht an diese Richtlinien hält, könnte im Ernstfall vor Gericht Schwierigkeiten bekommen.

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Ein weiterer Punkt, der nicht vergessen werden darf: Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte, wie Baumpflegeunternehmen, ist möglich, entbindet den Grundstücksbesitzer jedoch nicht von seiner Verantwortung. Er muss das Unternehmen sorgfältig auswählen und die Durchführung überwachen. Juristisch eindeutige Vereinbarungen sind dabei unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren. In Anbetracht solcher Vorfälle wie dem in Germering, wird klar, wie wichtig es ist, dass Bäume in Wohngebieten nicht nur schön anzusehen sind, sondern auch sicher sind für alle, die vorbeigehen.