Fürstenfeldbruck, die charmante Stadt im Herzen Bayerns, macht einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft. Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck haben über ihre Tochterfirma Ladelösungen FFB ein spannendes Angebot ins Leben gerufen: Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern. Das Ganze kommt nicht von ungefähr – es gibt eine finanzielle Förderung des Bundes, die es Eigentümern und Mietern erleichtern soll, am Wohnort komfortabel und zukunftssicher zu laden.
Die Bundesregierung stellt bis zum 10. November Fördermittel zur Verfügung. Diese Unterstützung gilt speziell für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, die mindestens sechs nicht öffentlich zugängliche Stellplätze haben. Die Höhe des Zuschusses kann sich sehen lassen: Bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz sind möglich. Das klingt doch nach einer super Gelegenheit für alle, die ihren Wohnkomfort mit einer modernen Ladelösung aufpeppen wollen! Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Ladelösungen FFB (www.ladeloesungen-ffb.de).
Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser
Das ist aber noch nicht alles! Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ebenfalls ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das sich speziell an Mehrparteienhäuser richtet. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten für die Bewohner von rund 20 Millionen Wohnungen zu verbessern. Komischerweise sind etwa 9 Millionen Stellplätze in diesen Wohnungen noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet, was ziemlich viel Raum für Verbesserung lässt.
Gefördert werden nicht nur die Anschaffung und Installation von privaten Ladeinfrastrukturen wie Wallboxen, sondern auch Netzanschlüsse und bauliche Maßnahmen. Ab heute, dem 15. April 2026, können die Anträge gestellt werden. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro ist das Programm echt ein großer Schritt. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt liegt bei 22 kW, und um förderfähig zu sein, müssen mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt oder mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert sein. Wer sich jetzt fragt, ob er antragsberechtigt ist: Das trifft auf Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen, sowie Privatpersonen mit vermietetem Eigentum zu.
Wichtige Fristen
Die Anträge von Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinen bis mittleren Unternehmen werden sofort bearbeitet, und die Förderung erfolgt nach Bewilligung als Festbetrag. Wichtig ist, dass die Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich ist. Für größere Unternehmen, die einen umfangreichen Wohnungsbestand haben, läuft die Mittelvergabe wettbewerblich – Anträge müssen bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden. Und die Förderbeträge können sich sehen lassen: Maximal 1.300 Euro gibt es ohne Wallbox, 1.500 Euro mit Wallbox und sogar 2.000 Euro für Ladepunkte, die bidirektionales Laden ermöglichen. Hier hat sich das BMV wirklich was einfallen lassen!
Interessierte finden alle notwendigen Informationen und Details zur Antragstellung auf der Webseite des BMV unter (www.laden-im-mehrparteienhaus.de). Ein neuer Leitfaden namens „WEGweiser“ wurde ebenfalls veröffentlicht, um Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Umsetzung zu unterstützen.