Heute ist der 25.05.2026 und die Münchener Nachrichten haben wieder einmal ein kurioses Ereignis aus der bayerischen Landeshauptstadt zu berichten. Letzten Sonntagabend kam ein 23-jähriger Mann in eine etwas seltsame Lage, als er außerhalb des Tierparks Hellabrunn Steine kickte. Wie es dazu kam? Nun, das ist eine interessante Geschichte, die für einige Lacher, aber auch für ein wenig Stirnrunzeln sorgt.
Der junge Mann verlor beim Spielen einen Schuh, der über einen Zaun in das Bisongehege flog. An dieser Stelle könnte man sagen, dass das schon ein bisschen unglücklich ist. Doch anstatt einfach aufzugeben, entschied er sich, seinen Schuh zurückzuholen. Dabei betrat er unbemerkt das Gelände des Tierparks. Als er schließlich merkte, dass er im Gehege der Bisons war, zog er sich hinter einen Elektrozaun zurück und fand sich in einer unangenehmen Situation wieder. Um 21:45 Uhr rief er schließlich den Notruf, was die Einsatzkräfte von Polizei und Tierparkmitarbeitern auf den Plan rief.
Ein unerwarteter Einsatz
Die Rettungskräfte lokalisierten den jungen Mann schnell und konnten ihn befreien. Es stellte sich heraus, dass er alkoholisiert war und außer ein paar leichten Schürfwunden sowie einer Kopfverletzung nichts Ernstes erlitten hatte. Glücklicherweise blieb auch das Bisongehege von einem unerfreulichen Vorfall verschont, und der verlorene Schuh wurde wiedergefunden. Man könnte sagen, dass diese Geschichte mit einem kleinen Schuss Glück und einer Prise Abenteuerlust endete.
Doch was passiert eigentlich, wenn Menschen in Tierparks und Zoos in solche Situationen geraten? Hier kommt die neue Branchenregel „Wildtierhaltung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ins Spiel. Diese Regel ersetzt die alte DGUV-Regel 114-001 und hat das Ziel, die Sicherheit von Menschen und Tieren in solchen Einrichtungen zu gewährleisten. Sie ist eine umfassende Sammlung von rechtlichen Vorgaben und branchenspezifischen Lösungen, die für einen sicheren Umgang mit Wildtieren sorgen sollen.
Sicherheit in Tierparks
Matthias Bludau von der VBG betont, dass es Herausforderungen durch begrenzte finanzielle Mittel gibt, die Betreiber von Zoos und Tiergärten bewältigen müssen. Die neue Regel umfasst 68 Seiten und bietet eine Vielzahl von Informationen, darunter eine überarbeitete Tierliste, die Tiere in Kategorien wie „wenig gefährliche“ und „sehr gefährliche“ Tiere einteilt. Auch eine neue Risikomatrix wurde eingeführt, die helfen soll, Risiken bei Arbeiten mit direkten Tierkontakt besser einschätzen zu können.
Die Regel behandelt nicht nur die Sicherheit der Tiere, sondern auch Aspekte wie UV-Strahlung und klimatische Bedingungen, die bei der Arbeit im Freien zu berücksichtigen sind. Das alles wurde in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden entwickelt, um einen hohen Praxisbezug zu gewährleisten. Die Publikation ist kostenfrei in der Datenbank der DGUV erhältlich und kann sogar gedruckt bestellt werden.
In Anbetracht der kürzlichen Ereignisse im Tierpark Hellabrunn zeigt sich, wie wichtig solche Sicherheitsvorkehrungen sind. Ein verlorener Schuh kann schnell zu einem ungewollten Abenteuer werden. Und während die Bisons unbeeindruckt blieben, ist es gut zu wissen, dass es Regeln gibt, um sowohl Menschen als auch Tiere zu schützen.
