In Passau sorgt ein Fall von Abschiebung für Schlagzeilen und entzündet eine Diskussion über die Menschlichkeit in der deutschen Flüchtlingspolitik. Letzte Woche wurde Rugiatu Kamara, eine Hilfsköchin im Wirtshaus „Goldenes Schiff“, verhaftet und anschließend nach Sierra Leone abgeschoben. Ihr Arbeitgeber, Josef Wolf, erfuhr erst durch ihren Anwalt von der dramatischen Situation. Man kann sich vorstellen, wie schockiert er war, als er erfuhr, dass eine so wichtige Kraft für seinen Betrieb nun nicht mehr da ist.
Rugi, wie sie von ihren Kollegen genannt wird, hat in dem Familienbetrieb einen wertvollen Beitrag zur Küche geleistet. Der Gastronomiebereich kämpft derzeit ohnehin mit einem akuten Personalmangel, und es ist kaum zu fassen, dass eine so engagierte Mitarbeiterin einfach abgeschoben wird. Josef Wolf äußerte in einem viralen Instagram-Video, das über 150.000 Likes erhielt, sein Unverständnis über die unzureichende Information, die Arbeitgeber in solchen Fällen erhalten. Er fühlte sich hilflos und machtlos – ein Gefühl, das viele in der Branche nachvollziehen können, wenn sie sich mit den bürokratischen Hürden auseinandersetzen müssen.
Die Hintergründe der Abschiebung
Rugiatu Kamara wollte eigentlich ein Bleiberecht über das Chancen-Aufenthaltsgesetz erwirken, doch ihr Pass wurde nicht anerkannt. Ein Angebot, nach Sierra Leone zu fliegen, um die notwendigen Unterlagen zu besorgen, wurde vom Amt abgelehnt. In der Regel erfolgt eine Abschiebung in den Herkunftsstaat der betroffenen Person. Dabei handelt es sich um eine Zwangsmaßnahme zur Beendigung des Aufenthalts von Personen ohne Aufenthaltsrecht, die rechtlich in den Paragraphen (§§) 58 ff. des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist. Vor der Abschiebung erhält die Person normalerweise eine schriftliche Entscheidung der Ausländerbehörde mit der Frist zur freiwilligen Ausreise. In Rugiatus Fall war das jedoch nicht gegeben.
Josef Wolf berichtet von seinen negativen Erfahrungen bei Behördengängen und dem Gefühl, als Helfer kriminalisiert zu werden. Es ist nicht nur die individuelle Situation von Rugi, die Anlass zur Besorgnis gibt. Die gesetzlichen Regelungen und die Praxis der Abschiebungen werfen Fragen auf. Ein Abschiebungsverbot kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen bestehen, etwa bei schwerer Krankheit oder Verfolgung im Herkunftsland. Doch in Rugiatus Fall schien kein Abschiebungsverbot zu greifen, was die Situation umso tragischer macht.
Die Folgen für Rugiatu
Nach ihrer Abschiebung hat Rugiatu nun ein Einreiseverbot von bis zu 60 Monaten. Ein Arbeitsvisum wird für sie wahrscheinlich nicht möglich sein, da sie keine gelernte Fachkraft ist. Das bedeutet, dass ihre Träume von einem besseren Leben in Deutschland – und die Hoffnung auf ein neues Zuhause – vorerst in weite Ferne gerückt sind. Sie hat zwar einen Kontakt in Freetown, wo sie untergekommen ist, doch die Unsicherheit bleibt. Nach ihrer Familie, die nach Gambia geflohen ist, ist sie nun allein in einem Land, das ihr nicht mehr die Sicherheit bieten kann, die sie sich erhofft hatte.
Die Abschiebepolitik hat sich in den letzten Jahren verschärft, und viele Beamte in den Ämtern sind mit der Situation unzufrieden, können sich aber nicht äußern. Diese Diskrepanz zwischen menschlicher Empathie und bürokratischer Kälte sorgt für Frustration. Der Fall von Rugiatu Kamara ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Problems, das viele Migrantinnen und Migranten betrifft. Der Ruf nach mehr Menschlichkeit und einer Reform der Abschiebepolitik wird immer lauter. Ob sich daran etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.
Interessierte können die vollständige Berichterstattung über diesen Fall auf Süddeutsche.de nachlesen. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, die Stimmen der Betroffenen zu hören und die menschlichen Schicksale hinter den Zahlen und Gesetzestexten zu betrachten.