In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses im Unterallgäu gab es spannende Neuigkeiten für die Kreisräte. Für viele ist die Arbeit im Kreistag ein Ehrenamt, das nicht mit einem Gehalt, sondern mit einer Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen honoriert wird. Diese Entschädigung soll nun auf 85 Euro pro Sitzung erhöht werden, was eine Steigerung von 15 Euro im Vergleich zur vorherigen Regelung bedeutet. Die Entscheidung darüber muss jedoch noch im Kreistag getroffen werden. Fraktionsvorsitzende dürfen sich zusätzlich über eine monatliche Entschädigung von 85 Euro freuen.

Doch nicht nur die Entschädigungen standen auf der Tagesordnung. Auch die Stellvertreter des Landrats wurden nicht vergessen. Künftig werden sie mit 750 Euro pro Monat entlohnt, während der gewählte Stellvertreter Christian Seeberger sogar 1.600 Euro monatlich erhalten wird, plus eine Tagespauschale von 75 Euro, wenn er den Landrat an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen vertritt. Bemerkenswert ist auch die Dienstaufwandsentschädigung des Landrats Alex Eder, die mit 1.487,69 Euro zu seinem Gehalt hinzukommt. Diese soll die Ausgaben für die Repräsentation des Landkreises abdecken.

Neue Geschäftsordnung und Regelungen

Ein weiterer wichtiger Punkt der Sitzung war die Diskussion über eine neue Geschäftsordnung, die bald vom Kreistag beschlossen werden muss. Diese Geschäftsordnung soll den Ablauf der Sitzungen regeln und auch die Zuständigkeiten der Ausschüsse klarer definieren. Interessant ist, dass künftig die Ladungen zu den Sitzungen nur noch elektronisch erfolgen. Ein Schritt in die digitale Zukunft, könnte man sagen! Zudem werden die Protokolle vereinfacht und Diskussionen stärker zusammengefasst. Das klingt nach einer guten Idee, um die Effizienz zu steigern.

Die „Wertgrenzen“ für die Beteiligung der Kreisgremien wurden ebenfalls aktualisiert. Kauf- oder Mietverträge ab 125.000 Euro sowie Vertragsänderungen ab 65.000 Euro müssen künftig besonders beachtet werden. Freiwillige Zuschüsse ab 15.000 Euro können auch nicht ignoriert werden. Ein Antrag der Linken auf eine quotierte Redeliste in den Sitzungen fand leider keine Mehrheit und wurde abgelehnt. Damit bleibt die Reihenfolge der Meldungen wie gewohnt bestehen.

Entschädigungsregelungen im Ehrenamt

Die Frage der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ein spannendes Thema, das nicht nur die Unterallgäuer betrifft. In Deutschland sind Ehrenämter unentgeltlich, aber die Aufwandsentschädigung ist durchaus zulässig. Dies wird in den meisten Gemeindeordnungen geregelt, wie etwa in Rheinland-Pfalz, wo darauf geachtet wird, dass niemand, der ein Ehrenamt ausübt, finanzielle Nachteile erleidet. Der § 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung besagt, dass Auslagen und Verdienstausfall ersetzt werden müssen, was für viele ehrenamtliche Tätigkeiten von Bedeutung ist.

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Die Regelungen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, aber das Grundprinzip bleibt gleich: Ehrenamtliche sollen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. So müssen Kommunen auch Richtlinien des zuständigen Ministeriums beachten, um die Aufwandsentschädigungen fair zu gestalten. Für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute gibt es sogar spezielle Entschädigungsverordnungen.

Insgesamt zeigt die Sitzung des Kreisausschusses im Unterallgäu, dass die Verantwortlichen bemüht sind, die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit zu verbessern und zu modernisieren. Ob die Beschlüsse auch tatsächlich im Kreistag durchgehen, bleibt abzuwarten. Aber eines ist sicher: Die Arbeit im Kreistag ist wichtig und verdient Anerkennung – auch finanziell! Weitere Informationen finden sich in der ausführlichen Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen und auf der Webseite des Landratsamtes Unterallgäu.

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