In Brandenburg an der Havel hat eine spannende Veranstaltung zur Inklusion stattgefunden, geleitet von Matthias Pietschmann, dem ersten Vorstand des zuständigen Vereins. Die Themen, die hier besprochen wurden, sind alles andere als neu, aber sie sind nach wie vor von größter Relevanz. Es ist erstaunlich, wie oft die zentrale Verantwortung für Inklusion in den Händen von Sponsoren liegt. Dabei müsste das eigentlich eine staatliche Aufgabe sein. Nadin Leetz, die zweite Vorständin, hat ganz klar betont, dass Teilhabe nicht verhandelbar ist – ein Satz, der auch in vielen Köpfen nachhallen sollte.

Die größte Barriere, so wurde in den Gesprächen deutlich, ist oft die Denkweise der Menschen. Manchmal hilft da nur eine sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum. Genau darüber sprachen auch die Teilnehmer der Veranstaltung, darunter Jeannette Horn, die Gleichstellungsbeauftragte, Katrin Tietz, die Behindertenbeauftragte, und Sybille Kluge, die Vorsitzende des Behindertenbeirates. Es wurde zwar anerkannt, dass bereits Fortschritte in der Inklusion erzielt werden konnten, aber der Handlungsbedarf bleibt enorm.

Der Wünschebaum als Symbol der Teilhabe

Ein besonderer Moment war die Übergabe des Wünschebaums an Oberbürgermeister Daniel Keip. Geschmückt mit den Anliegen der Bürger, dreht sich alles um Themen wie Gleichstellung und den Abbau von Barrieren. Der Wünschebaum soll einen festen Platz auf dem Marienberg bekommen und von einem Inklusionsbetrieb gepflegt werden. Keip hat betont, dass weitere Anstrengungen notwendig sind – das Recht auf Teilhabe gilt schließlich ohne Einschränkung. Man spürt die Entschlossenheit, die hinter diesen Worten steht.

Ein schönes Beispiel für gelungene Inklusion fand kürzlich beim Kanu-Weltcup statt, der vom 14. bis 17. Mai an der Regattastrecke am Beetzsee abgehalten wurde. Hier waren Parakanuten dabei – eine tolle Möglichkeit, Inklusion praktisch zu erleben. Um der Sache zusätzlich Nachdruck zu verleihen, hat Keip auch eine Petition mit dem Titel „Teilhabe ist Menschenrecht“ unterzeichnet, die sich gegen Kürzungen der Eingliederungshilfe richtet. Diese Petition ist online unter www.teilhabeistmenschenrecht.de zu finden. Es ist beeindruckend, wie viel Engagement hier gezeigt wird.

Politische Rahmenbedingungen und gesetzliche Fortschritte

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Inklusion in Deutschland zur Priorität erklärt. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Hilfebedarf, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Besonders wichtig ist dabei die Achtung der Menschenwürde und die Gewährleistung von Teilhabe. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbietet Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung (Artikel 3) – eine klare Ansage!

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2001 wurde von der UN-Generalversammlung beschlossen, ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Die UN-Behindertenrechtskonvention trat 2008 in Kraft und ist seit 2009 in Deutschland verbindlich. Sie konkretisiert universelle Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen, was die Bedeutung von Inklusion nochmals unterstreicht. Der Nationale Aktionsplan (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK behandelt Inklusion in allen Lebensbereichen und wird laufend aktualisiert – ein positives Zeichen!

Wichtige Gesetze wie das Bundesteilhabegesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurden verabschiedet, um die Teilhabe und Gleichstellung voranzutreiben. Die Bundesinitiative Barrierefreiheit bündelt alle Vorhaben der Bundesregierung, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Der Weg ist also geebnet – jetzt liegt es an uns, diese Entwicklungen aktiv zu unterstützen. Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Inklusion in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird.