Cottbus im Streit um gendergerechte Sprache
In Cottbus, einer Stadt im Osten Deutschlands, brodelt es derzeit ordentlich. Der Streit um die Verwendung von gendergerechter Sprache hat ein neues Kapitel erreicht. Oberbürgermeister Tobias Schick von der SPD steht im Zentrum des Geschehens und plant, einen Beschluss der Stadtverordneten zu stoppen, der das generische Maskulinum in offiziellen Texten vorschreibt. Das generische Maskulinum, das ist die Verwendung männlicher Formen, um alle Geschlechter in der Sprache abzudecken – ein Beispiel wäre „Lehrer“ oder „Bürger“. Es betrifft nicht nur das Rathaus; auch ehrenamtlich Tätige in Fraktionen, Ortsbeiräten und anderen Gremien sind betroffen.
Schick hat sich klar positioniert und erklärt, dass er nicht befugt sei, Ehrenamtlichen vorzuschreiben, wie sie zu reden oder zu schreiben hätten. Ein Antrag, der von AfD und Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus eingebracht wurde, verbietet die Verwendung von „geschlechtersprachlichen Sonderformen“ wie Genderstern, Genderdoppelpunkt oder Genderunterstrich. Stattdessen sollen das generische Maskulinum oder geschlechtsneutrale Sammelbezeichnungen zum Einsatz kommen. Schick beanstandet den Beschluss, da er gegen die Hauptsatzung der Stadt verstoße, die verlangt, dass sowohl weibliche als auch männliche Formen gewählt werden müssen, wenn keine neutrale Form möglich ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Diskussion um gendergerechte Sprache ist kein neues Phänomen. Bereits seit den 1970er Jahren wird über die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter debattiert. Damals begann eine Bewegung, die die männerzentrierte Sprachverwendung kritisierte und mehr Sichtbarkeit für Frauen in der Sprache forderte. Erste Richtlinien zur sprachlichen Gleichberechtigung wurden 1980 erlassen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unterstützt diese Bestrebungen und kritisiert das generische Maskulinum, da Studien zeigen, dass Frauen mehr Zeit benötigen, um Texte in dieser Form zu verstehen.
Die GfdS bietet verschiedene Möglichkeiten für eine geschlechtergerechte Sprache an, wie etwa die Doppelnennung, bei der beide Geschlechter explizit genannt werden, oder die Verwendung geschlechtsneutraler Ausdrücke. Kreative Lösungen, die das Sichtbarmachen aller Geschlechter fördern, stehen ebenfalls zur Diskussion. Das generische Maskulinum, das traditionell in deutschen Texten vorherrscht, wird von vielen als nicht mehr zeitgemäß angesehen, besonders im Kontext der rechtlichen Grundlagen, die Gleichheit zwischen Männern und Frauen verankern.
Geschlechtergerechte Sprache im Wandel
Im Laufe der Jahre gab es immer wieder rechtliche Anpassungen. So wurde etwa 2005 in der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Gleichstellung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern klargestellt. Auch die Straßenverkehrs-Ordnung wurde 2013 gendergerecht angepasst. Der Bundesgerichtshof entschied 2018, dass die Verwendung des generischen Maskulinums in Formularen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt – eine Entscheidung, die auf gemischte Reaktionen stieß und Kritik von Frauenrechtlerinnen nach sich zog. Das Thema ist komplex und emotional geladen, und viele, wie die Frauenrechtlerin Marlies Krämer, kämpfen für eine gerechtere Formulierung in offiziellen Dokumenten.
In Cottbus wird die Debatte nun durch die Kommunalaufsicht weiter angeheizt, die die Rechtmäßigkeit des Beschlusses prüfen wird. Schick hat bereits angekündigt, dass die Stadtverordneten erneut über den Antrag abstimmen müssen. Die Frage bleibt, wie sich diese Diskussion weiterentwickeln wird und ob es zu einer Einigung kommt, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den Wünschen der Bürger gerecht wird. Und während die Stadt Cottbus sich mit dieser spannenden, aber auch kontroversen Thematik auseinandersetzt, bleibt abzuwarten, wie die Bürger auf die möglichen Veränderungen reagieren werden.
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