Am 22. April 2026 hat der Landkreis Elbe-Elster die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) offiziell aufgehoben. Dies wurde in einem Vor-Ort-Termin in Gaitzsch-Häuser bei Mühlberg gefeiert, wo Vertreter der Kreisverwaltung, Fachbetriebe und die Landwirtschaft zusammenkamen. Unter den Anwesenden waren unter anderem die Beigeordnete Susann Kirst, die Amtstierärztin Mareike Wohlert sowie der amtliche Tierarzt Paul Burigk. Auch Michael Marth von der Agrargenossenschaft Mühlberg eG und die Unternehmer Seki und Seval Hidanovic von HSR Herzberger Schrott Recycling waren anwesend. Die Aufhebung der Maßnahmen wurde als Erfolg des gemeinsamen Handelns aller Beteiligten gewertet.

Der Landkreis Elbe-Elster hatte seit 2020 mit den Herausforderungen durch die ASP zu kämpfen. Trotz der landesweit registrierten 3.455 ASP-Fälle bei Wildschweinen, zuletzt im Mai 2025, wurde im Landkreis kein Fall nachgewiesen. Dies ist ein Beweis für die effektiven Präventions- und Kontrollmaßnahmen, die ergriffen wurden. Dazu gehörten unter anderem die Errichtung von zwei ASP-Schutzzäunen entlang der Grenze zu Sachsen, die jeweils rund 55 Kilometer lang sind. Auch die Einrichtung einer Sperrzone I, die seit dem 15. Oktober 2021 besteht und mehrfach erweitert wurde, war Teil des umfassenden Schutzkonzepts.

Zusammenarbeit und Prävention

Die regelmäßigen Fallwildsuchen, die durch Hundeführer, Drohnen und freiwillige Helfer unterstützt wurden, trugen maßgeblich zur Kontrolle der ASP-Gefahr bei. Die Jägerschaft spielte eine zentrale Rolle, indem sie verstärkte Bejagungen durchführte, Proben entnahm und Kontrollen implementierte. Die enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Verwaltung war entscheidend, um die Herausforderungen bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu meistern. Die Maßnahmen führten jedoch zu spürbaren Belastungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft, einschließlich organisatorischem Aufwand und Einschränkungen.

Mit der Aufhebung der Sperrzone I zum 31. Dezember 2025 und dem Rückbau der Schutzzaun-Infrastruktur endet eine intensive Phase im Umgang mit der ASP. Die Kosten für alle Maßnahmen wurden vollständig vom Land Brandenburg übernommen. Aktuell gilt eine Allgemeinverfügung vom 2. Februar 2026, die weiterhin die Beprobung von Fall- und Unfallwild sowie erhöhte Wachsamkeit vorsieht.

Ein Blick über die Grenze

Die Situation in Deutschland ist nicht isoliert, auch in anderen Bundesländern gibt es Herausforderungen im Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest. So wurde am 14. Juni 2025 in Nordrhein-Westfalen das erste mit ASP infizierte Wildschwein bestätigt. Das führte dazu, dass dort Sperrzonen eingerichtet wurden, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. In den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis wurde ein umfassendes Schutzkonzept implementiert, das unter anderem die Errichtung von Schutzzaun und intensiven Kadaversuchen durch Mensch-Hund-Teams umfasst. Die Gefahr durch ASP bleibt also auch in angrenzenden Regionen hoch, sodass die Wachsamkeit weiterhin unabdingbar ist.

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Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster ist deshalb ein wichtiger Schritt, jedoch bleibt die Beobachtung und Kontrolle der Wildschweinpopulation unerlässlich. Die vergangenen Jahre waren geprägt von intensiven Maßnahmen und Kooperationen, die letztlich zu diesem positiven Ergebnis geführt haben.