Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt es eine interessante Initiative: Teile des ehemaligen ASP-Schutzzauns werden kostenlos abgegeben. Dies geschieht im Rahmen eines Programms, das darauf abzielt, den Rückbau des Zauns zu fördern. Interessierte Personen und Grundstückseigentümer können von diesem Angebot profitieren, müssen jedoch einige Bedingungen beachten.
Wer sich für die Übernahme des Zauns interessiert, sollte sich bewusst sein, dass der Rückbau in Eigenleistung erfolgen muss. Die Mindestabnahmemenge beträgt zwei Kilometer pro Abbaubereich, wobei kleinere Mengen nur nach individueller Abstimmung möglich sind. Der Rückbau muss bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Zudem müssen Löcher, die beim Rückbau entstehen, fachgerecht mit Mutterboden aufgefüllt und verdichtet werden. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, den Zaun auf ihrem eigenen Grundstück zu übernehmen, müssen jedoch alle betroffenen Flurstücke angeben und die notwendigen Genehmigungen einholen.
Bedingungen und Ablauf der Übernahme
Die Übernahme des Zauns ist nicht ganz ohne Auflagen. Ein wichtiger Punkt ist die Abstimmung mit dem Veterinäramt, das als Ansprechpartner fungiert. Wer an der Übernahme interessiert ist, muss eine Vorprüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde durchführen lassen. Hierfür sind detaillierte Angaben zur Person, zum Grundstück und zur geplanten Nutzung erforderlich. Dazu gehören Name, Vorname, postalische Anschrift, Telefonnummer und optional eine E-Mail-Adresse sowie Informationen zum Vorhabensgrundstück und zur weiterführenden Nutzung.
Ein weiterer Aspekt ist, dass der Zaun eine lichte Höhe von 120 cm hat und aus verzinktem Drahtgeflecht mit Ursusknoten besteht. Teile des Materials sollen für künftige Tierseuchenausbrüche eingelagert werden. Gleichzeitig ist es wichtig zu beachten, dass im Landkreis Görlitz aktuell Fälle der Afrikanischen Schweinepest gemeldet wurden, was die Relevanz dieser Maßnahme unterstreicht.
Wichtige Ansprechpartner
Für weitere Informationen können sich Interessierte direkt an das Veterinäramt des Landkreises wenden. Dort erhalten sie alle notwendigen Details zur Abwicklung des Rückbaus und zur Übernahme des Materials. Das gesamte Verfahren muss im Rahmen der offiziellen Vorgaben und in Abstimmung mit dem Landkreis erfolgen. Die Initiative zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, auf tierseuchenrechtliche Gegebenheiten zu reagieren und gleichzeitig die Möglichkeit zur Nutzung von Materialien zu schaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kostenlose Übernahme der Teile des ASP-Schutzzauns im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine spannende Gelegenheit für Grundstückseigentümer darstellt, die bereit sind, sich aktiv an der Umsetzung dieser Maßnahme zu beteiligen. Weitere Informationen können in dem Artikel auf lr-online.de nachgelesen werden oder auch auf niederlausitz-aktuell.de.