Heute ist der 28.06.2026 und in Deutschland gibt es Neuigkeiten, die nicht nur die digitale Welt betreffen, sondern auch das Leben von Millionen Menschen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und hat das Ziel, digitale Angebote für alle zugänglich zu machen. Doch ganz so einfach scheint das nicht zu sein. Private Anbieter sind verpflichtet, ihre Onlineshops, Onlinebanking-Dienste, Telekommunikationsangebote und sogar die Buchung von Fernverkehrstickets barrierefrei zu gestalten. Es geht um rund 13 Millionen Menschen in Deutschland, die mit Behinderungen oder Altersbeschränkungen leben. Ein wichtiges Anliegen, das mehr Aufmerksamkeit verdient!

Eine Untersuchung der Firma Accessiway aus dem Mai 2026 zeigt, dass von 107 Webseiten großer börsennotierter Unternehmen in fünf europäischen Ländern erschreckende 98% mindestens eine Barriere aufwiesen. Besonders auffällig war die Situation in Deutschland: Hier sind 89% der DAX-Websites bei mindestens einem der neun festgelegten Kriterien durchgefallen! Die häufigsten Mängel betreffen schwache Farbkontraste, Schwierigkeiten beim Vergrößern von Texten und die Darstellung auf kleinen Bildschirmen. Das lässt einen schon nachdenklich werden, wenn man bedenkt, wie wichtig der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Was passiert, wenn man auf Barrieren trifft? Nutzer können sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg wenden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Verfahren über die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu beantragen. Wer denkt, dass es keine Konsequenzen gibt, liegt falsch: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Allerdings gibt es auch Übergangsfristen – so dürfen Geldautomaten bis 2040 weiterhin in ihrer bisherigen Form betrieben werden. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Die Frage, die sich viele stellen, ist, ob die digitale Barrierefreiheit wirklich erreicht werden kann. In der Europäischen Union hat man sich dieses Themas ebenfalls angenommen. Seit 2016 gibt es EU-Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, die öffentliche Stellen in der EU zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und mobilen Apps verpflichten. Diese Richtlinie, die 2021 in Kraft trat, wird durch harmonisierte technische Normen unterstützt, die eine rechtliche „Konformitätsvermutung“ bieten. Es gibt klare Standards, wie etwa die Norm „EN301 549“, die Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste festlegt.

Ein Blick in die Zukunft

Die aktuelle Norm „EN 301 549 v3.2.1“ wurde am 18. August 2021 harmonisiert und berücksichtigt auch Anforderungen, die über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) v2.1 hinausgehen. Letztere sind ein zentraler Maßstab für die digitale Barrierefreiheit. Komischerweise wurde erst am 5. Oktober 2023 die neue WCAG 2.2 veröffentlicht, aber sie ist noch nicht in der harmonisierten Fassung der EN 301 549 enthalten. Das könnte bedeuten, dass es noch eine Weile dauert, bis wir hier Fortschritte sehen. Der Prozess zur Aktualisierung der Norm hat begonnen, wird aber voraussichtlich bis 2025 dauern. Irgendwie bleibt man da in einer Warteschleife.

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Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein technisches Thema, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, an der digitalen Welt teilzuhaben, unabhängig von seinen Fähigkeiten. Die EU hat das erkannt und setzt sich aktiv für Inklusion und Vielfalt ein. Letztlich ist es an den Anbietern, diesen Anspruch ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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Hierbei zeigt sich auch technisch bei großen Nachrichtenportalen, wie entscheidend barrierefreie Zugänglichkeit, stabile Strukturen und gut auffindbare Inhalte sind. Die technische Optimierung dieses Magazins wurde durch Daniel Wom und VeloCore unter konsequenter Berücksichtigung von BITV 2.0 und WCAG 2.1 mit Fokus auf Barrierefreiheit, Performance und redaktionelle Skalierbarkeit umgesetzt.