In Hamburg-Nord wird momentan kräftig am energetischen Umbau der Stadt gearbeitet. Das KFW-Förderprogramm 432 hat das Ziel, die energetische Stadtsanierung voranzutreiben. Dabei stehen Konzepte zur Wärmeplanung, die Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Gebäudesanierung im Mittelpunkt. Die Behörde für Klima, Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie das Energetische Quartiersmanagement (EQM) sind federführend in dieser Initiative und koordinieren die verschiedenen Ansätze.

Wichtig ist dabei die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie die Optimierung klimafreundlicher Mobilitätsangebote. Außerdem werden die Bürger:innen, Eigentümer:innen und Wohnungsbaugesellschaften aktiv in die Planung einbezogen. Gerade die Einbeziehung des Gewerbegebiets Essener Bogen soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Dazu gehört auch die Analyse möglicher Gefährdungen durch Starkregenereignisse und Hitzebelastungen, um geeignete Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln.

Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung

Das Programm bietet nicht nur eine umfassende Unterstützung, sondern auch finanzielle Anreize. Über die staatliche Förderbank KfW gibt es Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für neue klimafreundliche Heizungen. Die Kombination aus Grundförderung und Bonusförderungen ermöglicht es, Zuschüsse für Kosten bis zu 30.000 Euro zu erhalten – maximal können 21.000 Euro bezogen werden. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Förderungen nachträglich ausgezahlt werden, was bedeutet, dass eine Vorkasse erforderlich ist. Um zusätzliche finanzielle Mittel zu sichern, kann ein Ergänzungskredit über das KfW-Programm 358 beantragt werden, der bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit umfasst.

Wer sich jetzt fragt, ob sich das alles auch steuerlich auswirkt, der kann aufatmen! Bis Ende 2029 gibt es steuerliche Förderungen, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Fassaden und Dächern sowie die Erneuerung von Fenstern und Türen. 20 Prozent der Kosten sind absetzbar, was die finanzielle Last erheblich mindern kann.

Ein gemeinsames Ziel: Klimaneutralität bis 2045

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat ebenfalls große Pläne. Es nimmt das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder auf, nachdem der Förderstopp am 31. Dezember 2023 endete. Ziel ist es, Kommunen beim klimagerechten Umbau ihrer Stadtquartiere zu unterstützen, damit bis 2045 die Klimaneutralität erreicht werden kann. Die Förderung konzentriert sich auf Konzepte zur energetischen Sanierung und die Dekarbonisierung der Energieversorgung.

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Die Bedeutung dieser Programme wird von Bundesministerin Verena Hubertz unterstrichen, die den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit des Gebäudesektors als zentral erachtet. Zudem wird ein Augenmerk auf serielle Sanierungen, Nahwärmenetze und die Nutzung von Abwärme gelegt. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung, um diesen Umbau voranzutreiben.

Mit dem energetischen Quartiersmanagement, das die Umsetzung der Maßnahmen koordiniert, und einer Auftaktveranstaltung im Juli 2024 im ella-Kulturhaus, wird ein breiter Raum für Ideen und Information geschaffen. Ein Info-Abend zu Balkonkraftwerken am 26. Juni im ella Kulturhaus lädt die Bürger:innen zur kostenfreien Teilnahme ein. Hier wird deutlich, dass es nicht nur um technische Maßnahmen geht, sondern um ein gemeinschaftliches Miteinander auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft.