In Hamburg sorgt eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums für Aufregung und Diskussionen: Die Buchhandlung im Schanzenviertel hat aufgrund von Bedenken des Verfassungsschutzes ihre Fördermittel verloren. Dies wurde durch eine Anfrage der AfD im Bundestag bekannt, die sich mit den Verbindungen der Buchhandlung zur linken Szene beschäftigte. Der Kultursenator von Hamburg, Carsten Brosda (SPD), hat die Entscheidung scharf kritisiert und betont, dass es nicht die Aufgabe des Innenministeriums sei, über die Fördermittel für Buchhandlungen zu entscheiden. Er sprach von einer gefährlichen Vermischung von Kulturpolitik und Verfassungsschutzfragen.
Die Buchhandlung selbst erfuhr erst Mitte März von dieser Entscheidung. Ulrike Steinwarder, die Inhaberin, berichtete, dass sie von einem Anwalt informiert wurde, der über eine Journalistin von der Anfrage der AfD erfahren hatte. „Ich weiß nicht, welche Vorwürfe gegen uns bestehen“, äußerte sich Steinwarder und versucht, Informationen von den zuständigen Behörden zu erhalten. Bisher blieben ihre Kontaktanfragen jedoch unbeantwortet. Auch der Verfassungsschutz und das Bundesinnenministerium haben auf Nachfragen des NDR nicht reagiert. „Angst vor Buchhandlungen ist ein Zeichen für ein fehlerhaftes Leben“, so Brosda weiter.
Politische Einflussnahme auf die Kultur
Die Entscheidung, die Fördermittel zu entziehen, wurde auf Grundlage von Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz getroffen. Dies ist nicht das erste Mal, dass Buchhandlungen aufgrund von Verfassungsschutzinformationen von der Kulturförderung ausgeschlossen werden. Die Bundestagsfraktion der AfD hatte bereits zuvor eine parlamentarische Anfrage zur Förderung dieser Buchhandlung gestellt. Die Diskussion über die politische Einflussnahme auf die Kulturförderung ist umstritten und wirft Fragen auf, wie weit der Verfassungsschutz in die Kulturpolitik eingreifen sollte.
Kultursenator Brosda betont die Wichtigkeit von Buchhandlungen für einen offenen Diskurs und plädiert für die Freiheit der Kunst sowie für die Vielfalt von Gedanken in einer liberalen Gesellschaft. „Kulturförderung darf nicht unter dem Einfluss von Verfassungsschutzentscheidungen stehen“, warnte er und erinnerte daran, dass nicht jede radikale oder provokante Äußerung als extremistisch eingestuft werden kann. Diese Sichtweise wird von anderen Buchhändlern, wie der Göttinger Buchhändlerin Mechthild Röttering, unterstützt, die juristische Schritte gegen die Entscheidung des Ministers ankündigte. Die Debatte um die Fördermittel könnte zudem den geplanten Festakt bei der Leipziger Buchmesse überlagern.
Das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Extremismusabwehr
Die Situation verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen der Kunstfreiheit, die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes gewährleistet ist, und der Notwendigkeit, extremistischen Bestrebungen entgegenzuwirken. Der Staat ist verpflichtet, solche Entwicklungen zu erkennen und zu bekämpfen, ohne jedoch die Kunstfreiheit zu gefährden. Dies ist besonders herausfordernd, da nicht jede kritische Äußerung gegen den Staat als extremistisch eingestuft werden kann.
Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Netzwerke zu analysieren, die Kunst für extremistische Ideologien nutzen, und muss dabei zwischen legitimer Kunst und extremistischen Strategien differenzieren. In Thüringen gibt es bereits intensive Diskussionen über die Kulturförderung und die politischen Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit der AfD. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um die Buchhandlung im Schanzenviertel entwickeln wird und welche Konsequenzen die Entscheidung für die Kulturförderung in Deutschland haben wird.