Heute ist der 12.06.2026 und in Hessen gibt es Neuigkeiten, die nicht nur für die Region selbst, sondern auch für umliegende Bundesländer von Interesse sein könnten. Am 11. Juni wurde im Landtag in Wiesbaden ein neues Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet. Das Ziel? Eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten und die Stärkung fairer Arbeitsbedingungen. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben sich für das Gesetz ausgesprochen, was in der aktuellen politischen Landschaft nicht alltäglich ist.

Im Kern des Gesetzes steht die Tariftreue. Diese wird künftig für Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, weitgehend zur Pflicht. Ein klarer Schritt, um die bisherigen Vorteile für Firmen, die mit Dumpinglöhnen arbeiten, zu beseitigen. Aber das ist noch nicht alles. Die Vergabefreigrenzen wurden angehoben: Ab sofort können Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro und Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne formales Vergabeverfahren vergeben werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und somit ein einfacherer Zugang für Unternehmen, die sich um Aufträge bemühen.

Weniger Bürokratie, mehr Chancen

Ein weiterer Aspekt, der die Gemüter erhitzen könnte, ist die Vereinfachung des Prozesses zur Einholung von Vergleichsangeboten. Es wird zwar weiterhin notwendig sein, diese Angebote einzuholen, aber der bürokratische Aufwand soll merklich reduziert werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen hat das Gesetz bereits als „großen Schritt für gute Arbeit in Hessen“ gelobt. Ein positives Signal für Arbeitnehmer, die auf faire Löhne und Arbeitsbedingungen angewiesen sind.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. Die Erhöhung der Schwellenwerte könnte kleinere Unternehmen benachteiligen. Diese Unternehmen sind oft die, die unter den bisherigen Regelungen am meisten gelitten haben. Das neue Gesetz bringt zwar Erleichterungen für größere Firmen, aber was passiert mit den Kleinen? Die Möglichkeit von Direktvergaben unterhalb der Schwellenwerte könnte zwar für einige eine Chance darstellen, aber die Zersplitterung des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte wird als problematisch betrachtet.

Ein Blick in die Zukunft

Interessanterweise wurde bereits am 9. März 2026 der Entwurf des neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG 2026) vorgestellt. Dieses Gesetz soll das HVTG 2021 ablösen und hat ähnliche Ziele: die Vereinfachung von Vergabeverfahren und die Stärkung der Tariftreue. Die neuen Regelungen bringen auch einige Änderungen mit sich, wie die Einführung eines verpflichtenden Präqualifizierungsverfahrens für Bauunternehmen und die Begrenzung des Einsatzes von Nachunternehmern auf maximal zwei Stufen – ein Schritt, der möglicherweise die Qualität der ausgeführten Arbeiten erhöhen könnte.

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Die neuen Tariftreueregelungen gelten ab einem Schwellenwert von 20.000 Euro je Fachlos und müssen von den Unternehmen nachgewiesen werden. Wer gegen das HVTG verstößt, kann mit Vertragsstrafen bis zu 5 % der Abrechnungssumme rechnen, bei mehreren Verstößen sogar bis zu 10 %. Diese strengen Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Einhaltung der Tariftreue tatsächlich in die Tat umzusetzen. Doch der Entwurf ist nicht ohne Bedenken. Er wird als ambitioniert, aber auch rechtlich angreifbar angesehen.

Insgesamt zeigt sich, dass Hessen mit dieser Reform einen mutigen Schritt in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und weniger Bürokratie macht. Ob diese Maßnahmen jedoch tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden, bleibt abzuwarten. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Unternehmen und die Kommunen auf die neuen Regelungen reagieren und ob die erhofften Investitionen in die Infrastruktur tatsächlich schnell umgesetzt werden können. Für Hessen und seine Bürger könnte dies eine entscheidende Zeit werden.

Mehr Informationen dazu gibt es in der Tagesschau und einem weiteren Artikel auf Vergabeblog.

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