Heute ist der 18.05.2026 und die Situation in den Häfen Mecklenburg-Vorpommerns ist alles andere als rosig. Hier liegen viele alte Schiffe, die wie ein Schatten der Vergangenheit wirken. Eines dieser Schiffe ist das Binnenschiff „Richard“, das 1942 in Belgien gebaut wurde. Heute ist es nicht mehr als ein großer Rumpf, der die Hafenkante schmückt. Der Eigentümer, Axel Rosentreter, sieht sich einem schier unlösbaren Problem gegenüber: die Entsorgung seines Schiffs. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Unternehmen mit der erforderlichen Genehmigung zur Entsorgung solcher Schiffe. Schiffe gelten nämlich als Sondermüll – und nicht nur das. Die Entsorgung ist kompliziert, weil viele Materialien wie Lacke, Asbest und Schwermetalle verbaut sind.

Wenn man darüber nachdenkt, wird einem klar, dass der Weg zur Lösung nicht nur lang, sondern auch steinig ist. Die Beantragung von Entsorgungserlaubnissen kann mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen! In der Zwischenzeit ist das Problem in Rostock noch drängender geworden, nachdem der Schrottplatz in Rostock-Marienehe geschlossen wurde. Hafenkapitän Falk Zachau fordert politische Lösungen, denn für viele Eigner sind die Abwrackplätze im Ausland schlichtweg zu teuer. Es gibt keine offiziellen Zahlen zur Anzahl der betroffenen Altschiffe, aber von 740 in Rostock registrierten Schiffen sind immerhin 140 älter als 60 Jahre. Komischerweise sind in den letzten Jahren auch acht Fischkutter im Rostocker Hafen gesunken – die Ursachen sind unklar.

Schiffsrecycling im internationalen Kontext

Ein Blick über die Grenzen hinaus zeigt, dass das Problem nicht nur lokal ist. Jahrzehntelang wurden ausgediente Seeschiffe unter prekären Bedingungen in Südasien recycelt. Doch seit 2009 gibt es das „Hongkong-Übereinkommen“, das weltweit einheitliche Standards für sicheres und umweltgerechtes Schiffsrecycling festlegt. Ab dem 26. Juni 2025 tritt dieses internationale Abkommen in Kraft. Es betrifft nicht nur neue Schiffe, sondern auch die bestehenden, die eine Bruttoraumzahl von 500 oder mehr haben und nicht unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahren. Für EU-Schiffe bleibt die EU-Schiffsrecycling-Verordnung von 2013 gültig, die strenge Vorgaben beinhaltet, wie etwa das Recycling nur auf zugelassenen Werften der EU.

Die EU-Verordnung verlangt ein schiffsspezifisches Gefahrstoffinventar, das alle gefährlichen Materialien an Bord detailliert auflistet. Für Bestandsschiffe ist seit dem 31. Dezember 2020 eine solche Aufstellung und die dazugehörige Bescheinigung Pflicht. Das wird alles von den Flaggenstaaten genehmigt. Man fragt sich, warum ein so wichtiges Thema wie das Schiffsrecycling nicht schon viel früher angepackt wurde. In Deutschland ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die zentrale Kontaktstelle für Informationen und Beratung in dieser Angelegenheit.

Umwelt- und Sicherheitsaspekte

Die umweltgefährdenden Stoffe, die aus alten Schiffen austreten können, sind nicht zu unterschätzen. Ölsperren werden schon eingesetzt, um mögliche Umweltschäden zu verhindern. Ein vor sechs Wochen gesunkener Kutter wird nun in Stralsund zerlegt und verschrottet – eine Maßnahme, die zeigt, dass es durchaus auch Fortschritte gibt. Dennoch bleibt die Frage, wie viele alte Schiffe noch in den Häfen dümpeln und auf eine Lösung warten. Schließlich stehen bei der Entsorgung nicht nur rechtliche, sondern auch ökologische und soziale Aspekte auf dem Spiel. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Verantwortlichen bald die nötigen Schritte unternehmen, um die Situation zu verbessern. Denn eines ist sicher: Das Wasser in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht für immer mit alten Rümpfen belastet werden.

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