Stiftungswesen in Mecklenburg-Vorpommern: Aufschwung und Herausforderungen für das Gemeinwohl
In Mecklenburg-Vorpommern tut sich was im Stiftungswesen! Ein Aufschwung, der vielleicht nicht in aller Munde ist, aber trotzdem bemerkenswert. Bisher wurden in den zehn Jahren vor 2022 gerade mal 20 Stiftungen gegründet. Doch im Jahr 2025 gab es laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen gleich zwölf neue Stiftungen. Acht davon sind Familienstiftungen, die oft eher den Stiftern und deren Abkömmlingen zugutekommen – also nicht unbedingt dem großen Ganzen. Das wirft die Frage auf: Wo bleibt da das Gemeinwohl?
Familienstiftungen sind keine steuerbegünstigten Organisationen, da sie nicht als gemeinnützig gelten. Ein Beispiel ist die Friedemann-Kunz-Stiftung, die von Unternehmer Friedemann Kunz gegründet wurde. Diese Stiftung vereint alle Firmen seiner Unternehmensgruppe und hat das Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und stabile Steuereinnahmen zu gewährleisten. Im Kontrast dazu steht die „KARLS für alle – Robert Dahl Stiftung“, die sich tatsächlich um Wissenschaft, Wohlfahrt und bürgerschaftliches Engagement kümmert. Ein klarer Unterschied!
Die Rolle der Stiftungsaufsicht
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern hat die Aufsicht über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Laut den aktuellen Zahlen gibt es im Bundesland nun insgesamt 203 Stiftungen (Stand: Dezember 2025). Diese Stiftungen werden in einem Stiftungsverzeichnis geführt, das Auskunft über ihre Zweckbestimmungen gibt. Die Hauptziele der Stiftungen sind vielfältig: Soziales, Gesundheit, Kunst und Kultur – aber auch Bildung, Sport und Umweltschutz werden unterstützt. Ein breites Spektrum, das zeigt, dass Stiftungen durchaus einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben können.
Übrigens gibt es auch drei Stiftungen des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht der Aufsicht des Justizministeriums unterliegen. Diese sind das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie, das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern. Interessant, oder? Es ist nicht alles schwarz-weiß, und die Aufsicht hat ihre eigenen Regeln.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
In Deutschland müssen rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts von staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörden anerkannt werden. Dies geschieht in der Regel bei den Regierungspräsidien. Die gesetzlichen Regelungen sind sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht verankert. Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, den Stifterwillen zu überwachen und sicherzustellen, dass die Stiftung ihre Satzung einhält. Das klingt nach einer Menge Verantwortung! Dabei müssen die Stiftungen jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Vermögensübersicht vorlegen – eine Art Transparenz, die man sich wünschen würde.
Der Stiftungsvorstand ist also gefordert, aktiv zu sein. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Zusammenlegungen müssen genehmigt werden, und bei Verstößen kann die Aufsichtsbehörde durchaus eingreifen. Manchmal muss auch eine Stiftung aufgelöst oder umgewandelt werden, wenn der Zweck nicht mehr erfüllt werden kann oder das Gemeinwohl gefährdet ist. Das ist eine ernsthafte Angelegenheit!
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Stiftungswesen in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln wird. Mit einer soliden Basis und klaren Regeln könnte die Region durchaus von den neuen Stiftungen profitieren – sofern sie denn das Gemeinwohl im Blick haben. Aber das ist sicher ein Thema für einen anderen Tag.
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