In Deutschland hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer einen neuen Gesetzentwurf zur Förderung der heimischen Filmproduktion vorgestellt. Das „Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz“ soll internationale Streamingdienste wie Netflix, Amazon und Disney dazu zwingen, in die deutsche Filmindustrie zu investieren. Diese großen Plattformen erzielen beachtliche Umsätze in Europa, zahlen jedoch nur minimale Steuern und tragen wenig zur Finanzierung lokaler Produktionen bei. Damit folgt Deutschland dem Beispiel von 16 anderen EU-Staaten, in denen bereits ähnliche Regelungen bestehen, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Dort sind die Investitionsquoten unterschiedlich: Frankreich verlangt 25%, Italien 15% und Spanien 5% der Umsätze für lokale Produktionen.

Ursprünglich wollte Weimer eine freiwillige Verpflichtung für die Streamingdienste einführen, doch aufgrund des gesetzlichen Drucks wurde dieser Plan in eine verbindliche Regelung umgewandelt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Streamingdienste mindestens 8% ihres Nettoumsatzes in die deutsche Filmproduktion investieren müssen. Zudem sollen mindestens 60% dieser Investitionen in neue europäische Werke fließen, wobei 80% der geförderten Projekte eine „deutsche kulturelle Prägung“ aufweisen müssen. Besonders wichtig ist auch, dass mindestens 70% der Investitionen in Produktionen unabhängiger Filmhersteller fließen.

Gesprächsrunde im Kanzleramt

Der Vorantreiben des Investitionsverpflichtungsgesetzes für Streaminganbieter und Sender wurde in einem Spitzengespräch im Bundeskanzleramt mit Vertretern von ARD, ZDF, RTL, ProSiebenSat.1, Sky, Telekom und Paramount besprochen. Weimer betont, dass die Streamingdienste und Sender angemessene Investitionen in den Filmstandort Deutschland leisten müssen, um eine nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten, insbesondere für unabhängige Produzenten. Das Gesetz soll zudem Flexibilität bei der Erfüllung der Investitionspflichten bieten, um den unterschiedlichen Geschäftsmodellen Rechnung zu tragen. Eine Öffnungsklausel ermöglicht Abweichungen von den Vorgaben unter bestimmten Bedingungen.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Filmproduktion in Deutschland zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene zu steigern. Ab 2026 ist zudem eine Anhebung der Anreizförderung für Filmproduktionen „made in Germany“ geplant. Der Bund stellt jährlich 250 Millionen Euro zur Finanzierung des „Filmboosters“ bereit, um mehr Filme und Serien in Deutschland zu produzieren.

Kritik und Herausforderungen

Obwohl das Vorhaben ambitioniert ist, gibt es auch kritische Stimmen zur Filmförderung. Thorsten Hennig-Thurau von der Universität Münster äußert Bedenken, dass mehr Geld nicht automatisch zu besseren Filmen führt. Er fordert eine Reform der Filmförderung und kritisiert die hohen Verwaltungsaufwände sowie unklare Vergabekriterien. Zudem bleibt die Frage offen, wie hoch die tatsächlichen Umsätze der Streamingdienste in Deutschland sind, da Unternehmen wie Netflix keine Zahlen veröffentlichen.

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Eine weitere Herausforderung stellt der Boykott vieler deutscher Synchronsprecher gegen Netflix dar, der durch eine Klausel in neuen Verträgen ausgelöst wurde, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz betrifft. Diese Entwicklungen zeigen, dass das neue Gesetz und die damit verbundenen Regelungen noch viele Fragen aufwerfen und die Branche vor Herausforderungen stellen.

Insgesamt ist das „Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz“ ein Schritt in die richtige Richtung, um die deutsche Filmproduktion zu stärken und mehr lokale Inhalte zu fördern. Die Details der neuen Regelung müssen jedoch noch ausgearbeitet und verabschiedet werden, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Für mehr Informationen zu diesem Thema können Sie den Artikel auf Welt.de nachlesen.