In Hessen tut sich etwas im Bereich der erneuerbaren Energien! Die Landesregierung plant ein neues Gesetz, das den Widerstand gegen Windkraftprojekte verringern und gleichzeitig die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen aus diesen Projekten regeln soll. Im Jahr 2025 gingen lediglich 23 neue Windräder ans Netz. Das ist, um ehrlich zu sein, nicht gerade viel, wenn man bedenkt, wie viele Genehmigungen (371!) bereits erteilt wurden, aber die Anlagen noch auf ihren Betrieb warten. Klagen und lange Anschlussfristen verzögern den Fortschritt. Aktuell sind etwa 180 Windenergieanlagen in Hessen rechtlich angefochten. Ein echter Bremsklotz für die Energiewende!
Das neue Gesetz sieht vor, dass Kommunen künftig verpflichtend 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Bei modernen Windrädern könnten Gemeinden damit jährliche Einnahmen zwischen 30.000 und 40.000 Euro erzielen. Und größere Photovoltaikanlagen? Da sind es immerhin noch rund 20.000 Euro jährlich! Diese Gelder sollen dann in Projekte fließen, die die Akzeptanz für erneuerbare Energien stärken. Das klingt alles ziemlich vielversprechend, oder? Ein paar Beispiele gefällig? Die Sanierung von Kitas oder der Bau von Sporthallen könnten auf der Liste stehen. Wichtig ist, dass die Kommunen nicht einfach nach Belieben mit dem Geld umgehen dürfen. Sie müssen transparent machen, wofür sie es verwenden.
Kritik und Herausforderungen
Doch nicht alles ist Gold, was glänzt. Das Gesetz wird zwar als Schritt in die richtige Richtung angesehen, doch die Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen stoßen auf Kritik. Der Städte- und Gemeindebund sieht die Beteiligungserträge als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen, während der Bundesverband Windenergie konkretere Regelungen zur Bürgerbeteiligung fordert. Sogar die Grünen und die AfD äußern sich skeptisch und verlangen mehr Freiheiten für die Kommunen. Man fragt sich: Ist das neue Gesetz wirklich die Lösung für die Herausforderungen der Windkraft in Hessen?
Energieminister Kaweh Mansoori (SPD) hat angekündigt, dass die Einnahmen sichtbar für die Bürger investiert werden sollen. Das könnte die Akzeptanz der Menschen für Wind- und Solarenergie verbessern. Und das ist ein wichtiges Ziel, denn die Inbetriebnahme neuer Windräder stockt nicht nur wegen Klagen und langen Genehmigungsfristen, sondern auch aufgrund von Lieferengpässen. Die Hoffnung ist, dass das Gesetz nach einer Expertenanhörung im Landtag eingebracht wird und vielleicht schon im Herbst 2026 in Kraft tritt.
Ein Blick auf die Zahlen
<pDie Zahl der Windräder in Hessen könnte bis Ende 2024 auf 1.181 steigen, mit einer Gesamtleistung von 2.641 Megawatt. Das klingt beeindruckend, aber wie gesagt, es gibt noch viel zu tun. Die Verzögerungen sind nicht zu unterschätzen. Immerhin warten 371 genehmigte Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von über 2.247 Megawatt auf ihre Inbetriebnahme. Und wie schaut es mit den derzeit beklagten Windrädern aus? 180 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 964 Megawatt stehen zur Debatte. Das macht die Sache nicht einfacher.
Die Beteiligung von Kommunen an den Erträgen aus erneuerbaren Energien ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dort heißt es, dass Betreiber den Kommunen 0,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen sollen. Diese Regelung wurde 2023 auch für Bestandsanlagen geöffnet. Die Länder können eigene Vorschriften zur verbindlichen Einbindung von Gemeinden erlassen. In der Tat hat sich in vielen Bundesländern eine Dynamik um Beteiligungsgesetze entwickelt, und Hessen könnte da bald ein Teil des Ganzen sein. Die Formulierung „Betreiber sollen“ ermutigt die Länder, eigene Gesetze zu initiieren. Man darf gespannt sein, wie sich das Ganze weiterentwickelt!
