In Coesfeld dreht sich alles um die ordnungsgemäße Entsorgung von verendeten Tieren. Die Kreisverwaltung hat hier eine zentrale Rolle inne. Sie ist es, die sich um alles kümmert – von der Abholung bis zur Beseitigung. Verendete Kühe, die im Münsterland als „Falltier“ bezeichnet werden, fallen in den Verantwortungsbereich des Kreises. Die Aufgaben sind vielfältig und reichen von der Kennzeichnung über die Lagerung bis hin zur Verarbeitung und letztendlich zur Entsorgung dieser Tiere. Ein durchaus nicht so einfaches Unterfangen, das die Landwirte hier gut zu spüren bekommen.

Die jährlichen Kosten für die gesamte Prozedur belaufen sich fast auf eine halbe Million Euro. Um den Landwirten unter die Arme zu greifen, unterstützt der Kreis Coesfeld diese mit bis zu 640 Euro pro Jahr. Doch wer mehr ausgeben muss, der muss den Rest selbst tragen. Eine Regelung, die im Haushaltsplan des Kreises festgelegt ist. Und das ist nicht alles – der Landrat hat die Aufgabe der Abholung an eine Privatfirma ausgelagert, da er selbst keine eigenen Transportmittel für die Kadaver hat. Der aktuelle Vertrag mit einer Firma aus Lünen läuft bald aus, was die Situation noch einmal kompliziert.

Tierverwertung und ihre Herausforderungen

Ein weiteres brisantes Thema ist die Entsorgung von toten Haustieren und bestimmten tierischen Abfällen, wie Schlachtabfällen oder Speiseresten aus der Gastronomie. Die ordnungsgemäße Beseitigung dieser Abfälle ist nicht nur eine Frage der Hygiene, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung von Tierseuchen. Effektive Maßnahmen zur Behandlung sind notwendig, um mögliche Krankheitserreger unschädlich zu machen. Tote Tiere müssen in speziellen Betrieben beseitigt werden, und das ist gesetzlich geregelt.

Eine interessante Regelung gibt es für Grundstückseigentümer: Sie dürfen tote Haustiere auf ihrem eigenen Grundstück vergraben, solange es nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt. Dabei muss der Tierkörper mit mindestens 50 Zentimetern Erde bedeckt werden. Ein bisschen Erleichterung in einem ansonsten eher strengen Regelwerk. Doch was passiert, wenn ein totes Tier im öffentlichen Verkehrsraum gefunden wird? Hier ist die örtliche Ordnungsbehörde gefragt, die sich dann um die Beseitigung kümmert.

Gesetzliche Grundlagen und Kostenbeteiligung

Zur Vermeidung von Tierseuchen und der Verbreitung von Krankheitserregern gibt es strenge Vorschriften. Das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz regelt die unschädliche Beseitigung von Material der Kategorien 1 und 2, zu denen alle toten Tiere, außer Schlachtkörper, gehören. In Hessen beispielsweise wird die Kostenbeteiligung zur Tierkörperbeseitigung zu einem Drittel von Land, Kommunen und Tierhaltern getragen. Diese Regelung gilt allerdings nur für auf landwirtschaftlichen Betrieben verendete Tiere. Schlachthöfe, Viehhöfe und tierärztliche Einrichtungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

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Es ist schon interessant zu sehen, wie unterschiedlich die Ansätze zur Tierverwertung in den verschiedenen Regionen sind. Während in Coesfeld die Verantwortung weitgehend beim Kreis liegt, werden in Hessen die Kosten anders verteilt. Seit 2004 ist eine unmittelbare Kostenbeteiligung der Tierhalter aus EU-rechtlichen Gründen vorgesehen – auch das hat seine eigenen Herausforderungen. Die Frage ist, wie man das alles unter einen Hut bekommt, ohne dass die Landwirte über die Maßen belastet werden. Und in Zeiten, in denen die Landwirtschaft ohnehin vor vielen Herausforderungen steht, ist das ein Thema, das nicht nur in Coesfeld, sondern überall Beachtung finden sollte.